Bericht schreiben für die Haftpflichtversicherung?

6 Antworten

Die Haftpflicht wird dafür nicht aufkommen, denn 1. muß man der Versicherung immer die Gelegenheit geben, die Sache zu prüfen. Das ist nicht mehr möglich, weil die Tür schon repariert wurde, und nichtmal Fotos gemacht wurden.

Und 2. trägt Dein Freund zumindest eine Mitschuld, da er die Tür zugehalten hat. Da würde die Haftpflicht sowieso nur einen Teil bezahlen.

Melden würde ich der Haftpflicht das aber trotzdem.

Die Rechnung muß natürlich erstmal bezahlt werden.

Und frag mal die Mutter Deines Freundes ob die eine Glasversicherung hat. Diese würde für den Glasschaden voll aufkommen. Und das auch ohne Fotos/Beweise, aber gegen Vorlage der Rechnung.

Da es sich hier um eine absichtliche Tat handelt, wird die Versicherung die Deckung verweigern. Den Schaden dürft ihr euch wohl teilen.

Die Schadensanzeige wirst du schon wahrheitsgemäß verfassen müssen, sonst bekommst du noch eine Anzeige wegen versuchten Versicherungsbetrug.

Um das mal abzukürzen: Wenn der Schaden nicht mehr rekontruiert werden kann oder auch sonst keine Beweise für einen Schaden vorliegen - wie soll die Haftpflichtversicherung ungeachtet der Verschuldensfrage da überhaupt bezahlen? Die Scheibe kann ja schon vorher kaputt gewesen sein.

Das zahlt KEINE Haftpflicht, das war mutwillig. Fällt beider Versicherung unter "Vorsatz" Die Versicherung würde nur bei Fahrlässigkeit zahlen. Die Rechnung müsst ihr auf jeden Fall bezahlen, so schnell ist KEINE Versicherung, es gäbe dann höchstens da Geld zurück.

natürlich meldet man den schaden so schnell wie möglich der versicherung.

in der regl ruft man oder geht zu seinem verischerungsvertreter, dem kann man den hergang schildern und er leitet es weiter.

wenn dein freund dabei war, muss er auch schildern, wie es war. da bekommt er dann post.

erstmal musst du die rechnung zahlen bzw. der auftragsgeber.