Sohn hat mein Laptop beschädigt - zahlt die Versicherung?

19 Antworten

Eher unwahrscheinlich, da Schäden die durch Familienmitglieder meistens von der Haftpflicht ausgeschlossen sind.

  1. Privathaftpflicht zahlt in keinem Fall. Aus den schon genannten Gründen (Sorry Leute aber gerade beim Thema Versicherungen sollte man doch lieber schweigen, wenn man keine Ahnung hat).

  2. Hausratversicherung: Die Hausratversicherung leistet nicht für Glasbruchschäden.

  3. Glasversicherung: Eine Glasversicherung ist ein separater Vertrag. Dort sind aber zu 99 % Glasbruchschäden an Fernsehern, Displays usw. ausgeschlossen. Selbst wenn es als mitversichert gilt, würde nur der reine Glasanteil bezahlt werden und nicht die weiteren Beschädigungen.

Fazit: Gegen so etwas kann man sich nicht versichern.

Nichts zu machen. Die Privathaftpflicht leistet nur bei Schäden an Fremdeigentum, und die Hausratversicherung bei Schäden durch Dritte, höhere Gewalt usw. - Dein Junge ist Familienmitglied und lebt im gleichen Haushalt, deshalb ist auch die Hausratvers. nicht betroffen.

userknight  27.02.2014, 18:27

DH an dich! Endlich mal eine qualifizierte Antwort bei dieser Versicherungsangelegenheit!

LemyDanger57  27.02.2014, 18:45
@userknight

Wofür DH? Wieso ist die Antwort qualifiziert? Unsere Hausratversicherung zahlt auch Glasschäden, egal, wer sie verursacht hat. Unser Ceranfeld wurde beim Umzug beschädigt und die Kosten problemlos erstattet.

Klammlosewelt  27.02.2014, 18:53
@LemyDanger57

Dass die Hausrat Deinen Glasschaden gezahlt hat, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Erst Recht kein Ceranfeld. Das wird die Glasversicherung gewesen sein, die Ihr sicherlich zusammen mit der Hausrat abgeschlossen habt. Die Glasversicherung zahlt bei Glasbruch immer. Egal wie der Schaden entstanden ist.

Also bitte nichts durcheinander bringen. ;)

LemyDanger57  27.02.2014, 19:17
@Klammlosewelt

Die Glasversicherung ist Bestandteil (oder Erweiterung) der HAusratversicherung, ich bring da schon nichts durcheinander.

LemyDanger57  27.02.2014, 19:34
@LemyDanger57

Klar ist aber doch wohl auf jeden Fall, dass die Haftpflicht nicht einspringen wird, und wegen der Hausrat/Glasversicherung würde ich den Versicherer einfach mal fragen.

Nein, für mitversicherte Personen untereinander, oder Personen die im selben Haushalt wohnen kommt die Versicherung nicht auf. Ich gehe mal davon aus, dass Dein 13 Jähriger Sohn zusammen mit Dir wohnt, und auch in Deiner Haftpflicht mitversichert ist.

user3096  28.02.2014, 15:25

und wenn es Nachbarssohn gewesen wäre der mit seinem Hund gespielt hat, dann würde die Haftpflicht auch nicht leisten.

Denn der Fragesteller hätte das Unheil erkennen können und es zugelassen, dass sowas passieren könnte.

Er hat den Schaden eigentlich selbst verursacht, da er seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.

Die Haftpflicht sicher nicht, denn die deint dazu, Schäden, welche Du oder Deine Familienangehörigen Anderen zufügen zu ersetzen. Wenn Eure Hausratversicherung eine Glasversicherung beinhaltet, könnte aber diese dafür aufkommen, musst Du mal nachfragen.

DerHans  27.02.2014, 20:14

Ein Computer-Display zählt nicht bei der Glasversicherung.

Ein solcher Schaden wäre nur über eine Elektronik-Pauschal gedeckt. Das lohnt sich im Privathaushalt aber selten.