Private Haftpflicht - Wenn Auto von privater Hebebühne fällt?

Hallo an alle!
Ich habe eine rein hypothetische Frage.

Als KFZler habe ich zur Instandhaltung meiner eigenen Fahrzeuge eine Hebebühne in meiner Garage. Da ich diese Möglichkeiten habe, halte ich auch die Autos meiner Eltern und Geschwister instand, was ja selbstverständlich ist. Ab und an kommt auch mal ein Nachbar an und fragt, ob ich mal schauen kann, was hier und da klappert...Ehrensache.

Was ist aber eigentlich, wenn wirklich mal der unwahrscheinliche Fall eintritt, ich vielleicht "schlafe" und das Fahrzeug (nicht mein eigenes) von der Bühne kippt oder durch die Bühne beschädigt wird...z.B. wenn ich mal einen Tragarm vergesse richtig zu sichern oder ihn einfach vergesse korrekt zu positionieren....Fahrzeug kippt und wird dadurch, oder auch einfach nur beim hochfahren, beschädigt.

Inwiefern ist solch ein spezieller Fall im allgemeinen durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt? Und NEIN, ich rede hier nicht von schwarzer Kelle oder sonstewas - das mache ich alleine schon aus gewährleistungstechnischer Sicht nicht. Nur wird natürlich solch ein Fall bei einer Versicherung gleich einen faden Beigeschmack haben.

Es ist einfach ein Fall, der in der Theorie eintreten könnte, auch wenn man von der Sache her immer gleich an illegale Aktivitäten denken würde, was aber eben nunmal nicht automatisch der Fall ist!

Vielen Dank und liebe Grüße,

Ben

Versicherung, Recht, Haftpflicht, private Haftpflichtversicherung, Auto und Motorrad

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