Auto von Freund beschädigt.Wer zahlt?
So nun wird es kniffelig. Ich habe mir das Auto von einem Freund geliehen und bin auf dem Weg zum Festival Flüssignahrung einkaufen gefahren. Dann bin ich auf dem Parkplatz mit dem VOLL beladenen Einkaufswagen (fast nur Getränke , also schwer ) Richtung Auto gefahren um den Einkauf einzuladen . Ich war in Gedanken und schaute mich nochmal nach meinen Leuten um und schon bin ich in den Rechten Kotflügel gefahren. Nun ist dort eine Beule und ein knick , weil die Wucht des Aufbralls schon nicht ohne war. Lack ist nicht abgeplatzt und Kratzer gibt es so gut wie keine. Meine Frage : Wer Zahlt . Privat Haftpflichtversicherung oder KFZ Versicherung? Oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Vielen Dank schonmal :)
10 Antworten
Das ist ein Be- und Entladeschaden, der über die KFZ-Versicherung gedeckt wäre.
Deine Privathaftpflichtversicherung wird die Regulierung mit Hinweis auf die Benzinklausel ablehnen.
Das hat natürlich nichts mit dem Anspruch des KFZ-Halters dir gegenüber zu tun. Er hat dir ein intaktest Fahrzeug geliehen und hat Anspruch darauf das ebenso intakt zurück zu bekommen.
Du hast also kein anderes Auto beschädigt? Dann ist Deine private Haftpflichtversicherung dran.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt garantiert nicht. Da käme nur eine Vollkasko-Versicherung in Betracht, falls eine besteht. Vorrangig solltest du aber deine Private Haftpflicht informieren, da der Halter im Regelfall auch einen eventuell bestehenden Vollkasko-Vertrag nicht wegen deines Ungeschicks hochstufen lassen will.
Die Versicherung hat es nun komplett abgelehnt zu zahlen da sie für Land und Luftfahrzeuge nicht zahlen würde. Darf sie das ? Ich möchte nun versuchen mit meinem Anwalt dagegen vorzugehen.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Wagenhalters ist erstmal dran. Ob die Dich dann noch heranziehen ist eine zweite Frage, und kann dann nur mit Deiner privaten, allgemeinen Haftpflichtversicherung geklärt werden.
ja, das wäre dann so. Aber die KFZ-Haftpflicht des Halters ist erstmal in der Pflicht der Schadenregulierung, egal, wer den Wagen gefahren hat.
Aber die KFZ-Haftpflicht des Halters ist erstmal in der Pflicht der Schadenregulierung, egal, wer den Wagen gefahren hat.
Das Fahrzeug hat niemand gefahren, das Fahrzeug stand auf einem Parkplatz und der Fragesteller welcher sich das Fahrzeug geliehen hat ist mit dem Einkaufswagen an den Kotflügel des geliehenen Fahrzeuges gestoßen.
Die KFZ-Haftpflicht wäre hier involviert, wenn ein FREMDFAHRZEUG beschädigt worden wäre. Hier ist das erst einmal ein Eigenschaden, der nur über eine Vollkasko gedeckt wäre.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Wagenhalters ist erstmal dran
Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat mit diesem Fall gar nichts zu tun, diese reguliert Schäden welche mit dem Fahrzeug Dritten zugeführt werden.
Nein, das stimmt so nicht. Die Privathaftpflicht des Schadenverursachers wäre zuerst in der Pflicht. Wäre die Kfz-Versicherung zuerst dran, würde ja anschließend der Versicherungsnehmer in der Schadensfreiheitsklasse aufsteigen, wodurch er ja unangemessen benachteiligt werden würde.