Unfall beim ausparken, wer zahlt?

12 Antworten

Ganz frei von Schuld bist du auf keinen Fall ! Ob der Andere eine Mitschuld trägt, wird man sehen. Reiche doch deinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung ein. Die Versicherung wird dir dann sagen wie die Haftung auszusehen hat. Deine Versicherung wird unberechtigte Ansprüche auch ablehnen, aber warum solange warten.

Kann das wirklich sein?

Möglich.

Ein extrem unfaires urteil wie ich finde.

Ein Urteil trifft ein Richter, nicht die Polizei.

Gib den Fall an deine KFZ Haftpflicht. Diese wird prüfen, ablehnen oder regulieren.

Wenn sie reguliert und der Schaden gering ist, kannst du diesen zurückkaufen, dann wirst du nicht hochgestuft.

Zivilrechtlich geht der Großteil des Schadens auf deine Kappe. Wenn du rückwärts fährst, hast du immer die Arschkarte. Beim Unfallgegener ist nur die Frage, inwiefern er den Unfall hätte vermeiden können.

Deine Schuld - Erst fahren, wenn alles frei ist und nichts kommt - ob nun rückwärts oder vorwärts..

Ob der andere "zu" schnell fuhr, spiel keine Rolle, oder würdest du an einer Kreuzung, an der 60 erlaubt ist und einer mit 90 ankommt und den du siehst trotzdem raus fahren, weil der sich ja nicht an die 60 hält?

"..Mit den Fehlern anderer  Verkehrsteilnehmer ist stets zu rechnen.." hat man doch mal gelernt..

Außerdem ist das kein "Urteil", sondern eine "Einschätzung" des Beamten!- Wenn du es deiner Versicherung meldest wirst du überrascht sein, was da alles raus kommen kann..

MajoranQt 
Fragesteller
 15.05.2017, 20:32

Inwiefern:

"Wenn du es deiner Versicherung meldest wirst du überrascht sein, was da alles raus kommen kann.."?

Lestigter  15.05.2017, 20:49
@MajoranQt

Weil das, was die Versicherungen untereinander da herausbekommen nicht immer das ist, was du dir wünscht..

http://www.autounfall.net/unfall-beide-schuld-wer-zahlt-was/

Zitat: "..Die Versicherungen kommunizieren miteinander und klären, nach Sichtung des Unfallberichts, wer zu wie viel Prozent Schuld an dem Autounfall hat...."

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass wer rückwärts fährt oder wendet, eine besondere Sorgfaltspflicht hat. Bei einem Unfall wird daher automatisch demjenigen die Schuld zugewiesen, es sei denn, er kann das Gegenteil beweisen.

Hättest du gesagt, du standest bereits, wärst du ja nicht rückwärts gefahren sondern gestanden. Dann hätte der andere die Schuld, weil man nur so schnell fahren darf, dass man bei einem unbeweglichen Hindernis noch bremsen kann.