Mindesttemperatur Mietvertrag
Hallo,
die erste Wohnung steht an und ich habe einen Mietvertrag für eine 1-Zimmer Wohnung vorliegen. Dort steht: Der Vermieter ist verpflichtet, zentralbeheizte Wohnungen grundsätzlich vom 1.Oktober bis zum 30.April und außerhalb dieser Zeit, dann, wenn es die Witterung erfordert und die Mehrzahl der Mieter es verlangt, so mit Wärme zu versorgen, dass die mit Heizkörpern ausgestatteten Räume bei geschlossenen Fenstern und Türen in der Zeit von 6 bis 24 Uhr auf 20 C, einen Meter über dem Fußboden in der Zimmermitte gemessen, erwärmt werden. Im Übrigen muss eine Temperatur von 16 C erreichbar sein. Die Grundsätze der Energieeinsparung sind von den Parteien zu beachten.
1) Frage: Ist das so rechtens ? 2) Frage: Nachts 16 C (von 24 bis 6 Uhr) ist mir deutlich zu kalt, habe ich keine Möglichkeit darüber hinaus zu heizen - laut dieser Klausel ?