Bei uns in der "Uni-Sprechstunde" im Bereich der Uro- und Andrologie wird oft solche Frage gestellt.Unsere Kollegin Kirstin Anschütz hat dazu mal etwas verfasst:
Vielfach ist auch die Zuordnung der Begriffe Transmann und Transfrau unklar (Tabelle 1).
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Zum besseren Verständnis daher ein Beispiel: Bei der Geburt wird ein Kind anhand seiner äußeren Geschlechtsmerkmale als Mädchen erkannt. Bei einem Gentest würde man die Chromosomen für das weibliche Geschlecht finden, also meistens XX. Dieses Kind wächst heran, entwickelt ein Geschlechtsbewusstsein und sagt irgendwann von sich: Ich bin eine Frau. Die körperlichen Geschlechtsmerkmale stimmen also mit der Geschlechtsidentität überein; es handelt sich um eine Cisfrau. »Cis« wird hier als Gegensatz zu »Trans« verwendet.
Die Einordnung in »Mann/Frau« ist eindeutig, weshalb die Person als »binär« bezeichnet wird (von bi: zwei, also zwei Geschlechter). Genauso funktioniert die Zuordnung bei einem Mann, der bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurde.
Bei einem transidenten Menschen läuft das etwas anders ab.
Ein Baby wird aufgrund seiner Genitalien bei der Geburt dem weiblichen Geschlecht zugeordnet; der Gentest ergibt ein weibliches Geschlecht. Aber im Lauf seines Lebens stellt dieser Mensch fest: Nein, ich bin gar keine Frau, ich bin ein (Trans-)Mann!
Das Wissen um die falsche Geschlechtszuordnung kann sich bereits sehr früh entwickeln, manchmal schon im Kindergartenalter. Wenn Kinder beginnen, sich mit dem Thema Geschlechter zu beschäftigen, können sie bemerken, dass es sich falsch anfühlt, wie sie jetzt leben.
Ein weiterer Peak bezüglich der Erkenntnis findet sich in der Pubertät. Es gibt aber auch viele transidente Menschen, die erst im höheren Lebensalter erkennen, was sich all die Jahre falsch angefühlt hat und dann erst die Angleichung beginnen.
Ein Transmann ist ein Mann. Da seine Geschlechtszuordnung eindeutig ins Zweigeschlechtersystem passt, nennt man ihn auch binär.
Analog ist die Zuordnung bei Transfrauen: Eine Transfrau ist eine Frau, die bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugeordnet worden ist - Also rein körperlich z.B. als Junge geboren worden ist.
Nicht-binäre Personen
Passt die Zuordnung der eigenen Geschlechtsidentität nicht in das Schema Frau oder Mann, spricht man von nicht-binären (non-binary) Personen. Sie können heute die Geschlechtsbezeichnung »divers« wählen.
Als »divers« gelten aber auch Menschen, die kein eindeutiges Geburtsgeschlecht haben, das heißt, dass die äußeren Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig sind, zum Beispiel ein kleiner Penis und gleichzeitig eine rudimentäre Vagina. Dies sind intersexuelle Menschen .
Sie wurden früher fast immer äußerlich zu Mädchen »umoperiert« (Aussage von Chirurgen: »Es ist leichter, ein Loch zu graben als einen Baum zu pflanzen«), was im späteren Leben oft zu großen Problemen geführt hat.
Seit einer Gesetzesänderung vom Mai 2021 sind solche geschlechtsangleichenden Operationen an Kindern unter 14 Jahren untersagt. Die Kinder sollen erst einmal die Chance bekommen, eine eigene Geschlechtsidentität zu entwickeln und sich dann gegebenenfalls für ein Geschlecht entscheiden – oder auch nicht.