Betriebs- und Heizkosten für 2 Monate 700Euro

hallo,

ich bewohne eine 59 qm Wohnung seit November 2010 in München Die Wohnanlage wurde im November 2010 fertiggestellt und ist somit nagelneu und unterliegt damit modernersten Energierichtlinien. Jedenfalls wurde damit geworben. Nun habe ich für den Zeitraum 01.11.2010 . 31.12.2010 meine erste Betriebs- Heizkostenabrechnung erhalten: für 2 Monate satte 765 Euro. Sie teilt sich in Betriebskosten von 260 Euro und Heizkosten von 505.

Für die monatlichen Nebenkosten wurden lt. Mietvertrag 120 Euro (70 Euro Betriebskosten, 50 Euro Heizkosten/Warmwasser) vereinbart . Meine realen Nebenkosten übersteigen somit meine Vorauszahlung um den Faktor 6.

In den Betriebskosten wird für zwei Monate Hausmeistertätigkeiten 93 Euro verlangt. Finde ich sehr viel. Ich habe schon in Wohnungen gelebt, wo ich knapp 100 Euro für ein ganzes Jahr bezahlt habe. Bei gleicher Größe der Wohnanlage und Wohnung.

Der Hammer sind aber die Verbrauchswerte der Heizkostenabrechnung. Hier soll ich 400 Euro in zwei Monaten verheizt haben. Die Wohnung besitzt eine Fußbodenheizung die diese zwei Monate auf Stufe 3 von 6 gelaufen ist. Die Wohnung hatte in dieser Zeit eine Temperatur von 22°C bei geschlossenen Fenstern. Als Verbrauch werden 4431 „Einheiten“ angegeben bei denen es sich vermutlich um kWh handelt. Nun meine Frage? Ist es möglich in einer Zeit von 2 Monaten, für eine 59qm große Neubauwohnung, bei normalem Heizverhalten 400 Euro zu verballern oder 4500 kWh?

Ich wäre für Vergleichswerte dankbar

Grüße

Miete, Heizkosten, Betriebskosten
Nebenkosten: trotz Kamin, hohe Heizkosten, zu hohe Versicherungskosten

Hallo. Ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung erhalten und habe dazu ein paar Fragen, hoffe das ich hier Antworten finde.

Abrechnungszeitraum 15.05.2010 (einzugsdatum) - 30.04.2011.

Mietwohnung: 2 -personen (beide vollzeit berufstätig), 90m², Dachgeschoss, Altbau.

1.) Im Winter 2010 haben wir uns einen Kamin (8kw) zugelegt und seitdem wurde die Wohnung ausschließlich damit beheizt. Wir haben die Heizungen höchstens 1ne Woche in Gebrauch, ansonsten nur mit Kamin die Wohnung beheizt. Auf der Nebenkostenabrechnung sind alle Heizungen einzeln aufgelistet, der Verbrauch zb in der Küche liegt bei 499,0 (Einheit?), aber die küchenheizung war seit unserem Einzug NIE angeschaltet. Wobei der verbrauch zb im Bad bei 2327,0 liegt, das ist doch komisch oder?

Die Heizkosten liegen bei uns bei: 30% Grundkosten= 245,97 und 70% Verbrauchskosten= 450,52€, also insgesamt: 696,49€

Ich habe die Nebenkosten schon online durch einen Nebenkostenrechner geprüft, dieser sagt, das die Heizkosten im normalen Durschnitt liegen, aber wir haben ja kaum geheizt, so das diese doch sehr weit unter dem Durschnitt liegen müssen, oder?

2.) Außerdem zeigt der Rechner an, das die Versicherung viel zu hoch sei. Bei der Abrechnung steht ein Betrag von 315,30€, dies ist viel zu hoch oder?

3.) die Kaltwasserkosten und Kanalwasserkosten liegen bei 235,07€. Das ist ein ermittelter Wert für 2 Personen errechnet durch 10,923 Personen-Anteile (im haus leben 8 erwachsene und 3 Kinder). Im Mietvertrag steht nichts darüber das dass Wasser anteilig berechnet wird, ist dies dann zulässig? Denn ich zahle ja dann genau so viel wie die anderen die zb Rentner sind (ganzen tag daheim) und eine Badewanne (zum hohen Wasserverbrauch) haben.

Es wäre echt toll, wenn jemand da mal durchblickt und mir sagt, ob diese Zahlen wirklich plausibel sind - den ohne Kamin hätten wir uns ja dann arm geheizt. es wundert mich dass vom rechner ein durschnittlicher Heizkostenbetrag ermittelt wurde, obwohl so gut wie garnicht geheizt wurde, auch der Messwert für Küche wundert mich. UND wie siehts mit der Versicherung und dem Kaltwasser aus??

Fragen über Fragen, danke für eure Antworten. Ganz liebe Grüße und eiin tolles Wochenende wünsche ich euch, danke diejess

Heizkosten, Kamin, Betriebskosten, Nebenkosten
Bk- Abrechnung und Jobcenter! Betrug?

Wenn man eine Bk- Abrechnung beim Jobcenter einreicht und die Aufgeführten kosten zwar für das Jobcenter korrekt erscheinen, man aber genau weiß das einige Posten nicht richtig sind, macht man sich da straf bar. Es geht z.B.. um kosten für die Haus-, Treppen und Straßenreinigung, die nur kostenpflichtig ist, wenn de Mieter dies nicht selbst erledigt. Der Mieter seinen Aufgaben aber immer nachgekommen ist. Oder Gartenpflege die der Mieter nicht selbst machen konnte weil der Hauswart (Vater der Vermieterin) mit Familie und Hund den Garten für sich selbst beansprucht hat (kein Gemeinschaftsgarten, sondern ein stück des Grundstückes, dass von den Gärten der anderen Bewohnern durch einen Zaun abgegrenzt war. Der Garten ist übrigens auch mit keinem Wort im Mietvertrag erwähnt, sodass der Mieter ihn nicht mal hätte einfach so rausschmeißen können. Auch die Überwachung und bedienung der Warmwasserversorgungsanlage sind mit 25 Euro beziffert. Ich habe nur 1x bem Einzug darum gebeten den Boiler anzuschalten und 2x den Boiler niedriger zu stellen weil das Wasser viel zu heiß war und ich musste ja schließlich auch den Strom bezahlen und hatte Angst, dass sich meine Kinder verbrühen. Das ist übrigens bereits die 4. Abrechnung. In allen anderen waren immerwieder Kosten enthalten die nicht vom Mietre zu tregen sind zb. Instandhaltungsvorauszahlung usw. und dem Mieter wurde auch sehr, sehr unfreundlich, man kann sagen schon bedrohlich gesagt "Du bekommst keinen Cent von meinem Geld. Ich will irgendwann mal das Haus Renovieren und da brauch ich das eben".

Wäre das nicht eine erschleichung von Sozielleistungen, Betrug oder sowas?

ARGE, Betriebskosten, Hartz IV, Jobcenter
Hohe Heizkosten durch defektes Ausdehnungsgefäß?

Hallo,

ich wohne in einer Dachgeschosswohnung mit 23 qm Wohnfläche. Die tatsächliche Fläche beträgt durch die Schrägen wohl 30 qm. Insgesamt sind es 4 Zimmer (Bad, Küche, Wohn- und Schlafzimmer) mit 4 Heizkörpern.

Meine Betriebsnebenkosten laut Mietvertrag betragen 59 Euro, davon 38 Euro für die Heizung. Die Nachzahlung für 2009 betrug 24 Euro. Nun der Schock: die Nachzahlung für 2010 betrug 300 Euro!

Die Sache ist nur - meine Heizungen funktionierten in der ersten Heizperiode 2010 (1.1. - 1.4) praktisch gar nicht, weil das Ausdehnungsgefäß an der Anlage war defekt. Darauf hatte ich meinen Vermieter bereits im Nov 2009 hingewiesen, aber die Anlage wurde erst im Sep 2010 repariert.

Jetzt meine Frage:

Durch das Problem mit dem Ausdehnungsgefäß kam bei mir stets zu wenig Wärme an bzw. der Druck viel immer wieder ab. Meistens war die Heizung zur Hälfte kalt oder gluckerte wegen der Luft in den Heizkörpern. Von einem konstanten und effektiven Heizverhalten konnte also keine Rede sein.

Kann es sein, dass dieser Defekt für die extrem hohen Kosten verantwortlich ist? Ich hatte die Heizkörper oft "volle Pulle" auf 5 aufgedreht, aber trotzdem wurde es kaum warm.

Nächste Frage: Habe ich rechtliche Möglichkeiten dem Vermieter klar zu machen, dass mein Heizverhalten nur durch den Defekt zustande kam, den er erst im September 2010 reparieren ließ?

Danke für Eure Hile!

Peter

 

 

Heizkosten, Betriebskosten
Betriebskostenabrechnung Schornsteinfeger

Hallo! Folgender Sachverhalt: Mein Vermieter erhebt mit der Neben-Betriebskostenabrechnung eine Gebühr für Schornsteinreinigung, obwohl ich gar keinen Schornstein im eigentlichen Sinne habe. Der vorhandene Abluftkanal wurde bis vor ca. 10 Jahren zum betrieb eine Gastherme zur Warmwasser Erzeugung genutzt. (umgestellt auf Fernwärme) In meiner Wohnung gibt es keinen Ofen oder eine andere Feuerstelle. Auf Anfragen beim Vermieter, bekam ich meist die Antwort, dass es sich hierbei um eine Brandschutzrechtliche Verpflichtung handelt. Bei genauerer Recherche habe ich herausgefunden, dass diese Art Von Stillgelegtem Abgaskanal nicht durch den Schornsteinfeger überprüft werden muss. (Kehr- und Überprüfungsordnung kurz KÜO) Auch im sogenannten Schornsteinfeger Gesetz konnte ich darüber nichts finden. Allerdings hat es beim Schornsteinfeger Gesetz vor kurzem eine Änderung gegeben, die auch Abluftkanäle mit einschließt. Ich vermute aber dass sich diese Änderung immer auf Wohnungen und Häuser mit einer Feuerstelle bezieht. Denn sonst müsste ja der SF jede Toilette oder Küche die einen Abzug hat, überprüfen. Der Brandschutzbeauftragte des Kreises konnte mir auch keine Antwort geben, ein Gesetz oder eine Vorschrift gibt es dazu nicht. Ich gehe also davon aus, dass der Vermieter diese Reinigung auf eigenen Wunsch durchführt. Muss ich dafür bezahlen? Bin dankbar f. jeden Tipp!!

Vermieter, Betriebskosten, Schornsteinfeger
Heizkostenabrechnung gleich Mietschulden?

Hallo

bin zwar neu hier und hab schon Forum durchforstet aber nicht das gefunden was ich brauch. Deswegen meine Frage an euch und ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Ich muss mal ausholen, ich hab meine Betriebskostenabrechnung bekommen für meine 55qm ( 3 raum) Wohnung, sie beträgt knapp 2000 Euro. Nein kein Scherz ist wirklich so und fragt mich nicht wie das zu stande kommt, blick da eh nicht durch. Ich voller Panik zum Jobcenter die Übernehmen nicht weil ich meine Miete voll aus geschöpft habe. Der Rat von meinen Fall Manager ganz tolle Frau. Gehen sie zum Anwalt und lassen sie ihn das machen. Gesagt getan ich Widerspruch nun kommt der Super Gau, bekam Antwort vom Vermieter wo er mir Hilfe anbietet, im nächsten Absatz erzählt er "sie wollen doch nicht das es ihnen wie ihre Nachbarin Frau ... geht die nächsten Monat die Räumungsklage hat" Heute neuer Brief mit Drohung plus Erpressung den offenen Betrag sofort zu bezahlen.

bekomme nur Hartz4 hab nen Kind und kann den betrag nicht einmalig bezahlen, nun will ich ja aus der Wohnung raus, sonst bekomm ich nächstes Jahr wohl noch mehr. Aber jeder Vermieter sagt wie mietschulden fast 2000 Euro nein danke aber es sind Betriebskosten? Ist das rechtens? Jobcenter sagt "Nein" Was kann ich noch tun? Im Moment warte ich auf Beratungs beihilfe. Wenn fragen sind einfach fragen ich gebe Antwort wenn was undurchlässig ist. Danke schö!

Betriebskosten, mietschulden, neue Wohnung

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