Heißt es "gemäß der oder den anliegenden Rechnungen"?
Meine Kollegin behauptet, es hieße "gemäß den anliegenden Rechnungen" ich bin da nicht ihrer Meinung ... handelt es sich hierbei nicht um den Genitiv und es müsste daher "gemäß der anliegenden Rechnungen" heißen!? Kann mich auch irren... würde mich über Hilfestellung freuen - lieben Dank schon einmal =)
Deutsch,
Grammatik,
Rechtschreibung