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Keineahnughab

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Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
Keineahnughab
20.04.2012, 11:51

Heißt es "gemäß der oder den anliegenden Rechnungen"?

Meine Kollegin behauptet, es hieße "gemäß den anliegenden Rechnungen" ich bin da nicht ihrer Meinung ... handelt es sich hierbei nicht um den Genitiv und es müsste daher "gemäß der anliegenden Rechnungen" heißen!? Kann mich auch irren... würde mich über Hilfestellung freuen - lieben Dank schon einmal =)

Deutsch, Grammatik, Rechtschreibung
7 Antworten
Keineahnughab
19.05.2010, 12:26

Apollo Optik - sich lösende Entspiegelung - Garantiefall?

Meine Apollo Brille ist nun bald stolze 3 Jahre alt doch nun löst sich die Entspiegelung... fällt dies noch unter die Garantie?

Brille, Garantie, Optiker
7 Antworten
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