Nach dem Einzug in eine Mietwohnung stellt sich heraus, dass es darin nach Rauch riecht. Dieser stammt von den Vormietern und sitzt wohl in den Tapeten/Wänden fest. Beim Einzug war die Wohnung frisch gemalert. Dies hat der Vermieter veranlasst, weil die farbliche Gestaltung des Vormieters nicht anzubieten war. Der Vermieter selbst wusste vorher auch nichts von einer derartigen Geruchsbelästigung. Die ausführende Malerfirma allerdings, hat bemerkt, dass hier scheinbar ein Raucher drin wohnte, aber nicht darauf hingewiesen, dass eine besondere Maßnahme zur Geruchsneutralisierung notwendig ist. Die Wohnung wurde ganz normal 2x mit Dispersionsfarbe übergestrichen.
Vor dem Einzug des neuen Mieters wurde nicht geklärt, ob es sich hierbei um eine Raucherwohnung handelt. Die Geruchsbelästigung wurde erst 3 Monate nach Einzug telefonisch an den Vermieter übermittelt.
Stellt dies einen Mangel an der Mietsache dar? Konnte nur Urteile bezüglich rauchender Nachbarn finden, aber nichts, wenn man in eine Raucherwohnung eingezogen ist. Muss der Vermieter den Mieter explizit auf eine solche Tatsache hinweisen (sofern er selbst davon wusste)? Kann die Malerfirma hierfür in Regress genommen werden, weil sie nicht auf eine besonders notwendige Ausführung hinwies?