Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung: Buchungssatz?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Beiträge müssen in den Aufwand - aber nur 1 mal!

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  • Also wenn Du den Bescheid BBG an VSV gebucht hast, buchst Du jetzt VSV an Bank.

  • Hast Du den Bescheid nicht gebucht und buchst nur die Zahlung, dann BBG an Bank

Ich gehe davon aus, du buchst mit SKR 04? Da gehören die Beiträge zur Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallvers.) in den Aufwand (Soll) auf Konto 6120. Kto. 6420 sind normale Beiträge. Konto 2800 gibt es im SKR 04 nicht und Konto 4840 sind Erträge aus Währungsumrechnung. Du solltest den Kontenrahmen mal updaten. Das Gegenkonto (Haben) zu deiner Buchung ist die Bank Kto. 1800. Schreib, ob du damit klar kommst.