Einzelunternehmer: Wie kann ich mir die Portokosten wieder rausnehmen?

5 Antworten

Du scheinst eine ungewöhnliche Buchhaltung zu haben.

Ob Du Deinen Geldverkehr online oder am Bankschalter oder am Geldautomaten durchführst, ist Nebensache (wenn Du doppelte BuFü machst, hat Du natürlich für jedes Bankkonto eine eigenes Konto in Deinem SKR).

Betriebliche Aufwendungen jedenfalls, seien es Wareneinkäufe, Telefonkosten, Porto, Kfz. und-und-und haben nichts mit dem Bankkonto zu tun.

Du hast den Portobeleg und buchst den unter "Portoaufwendungen" oder wie auch immer das Konto in Deinem SKR oder in der EÜR heißt. Das Geld brauchst Du Dir nicht "wiederzuholen". Die Ausgabe fließt in Deine GuV-Rechnung bzw. Deine EÜR ein und mindert Deinen Gewerbegewinn.

Krampe82 
Fragesteller
 26.02.2017, 11:25

Mein Gewerbegewinn wird dadurch natürlich gemindert. Wieso brauche ich mir das Geld aber nicht wieder zurückholen? Der Saldo von meinem Geschäftskonto stimmt doch dann nicht mehr, wenn ich mir das Geld (die Portokosten) nicht wieder entnehme.

Sammeln und Quartal Weise über Barauslegung an das Privat Konto überweisen

Krampe82 
Fragesteller
 26.02.2017, 11:25

Als Verwendungszweck "Barauslegung" verwenden? Dann weiß man doch nicht, für welche Quittungen die Überweisung an das private Konto getätigt wurde.

N8wind  26.02.2017, 11:27

dann lege eine Akte für Barauslegungen an, und nimm das als Verwendungszweck

Krampe82 
Fragesteller
 26.02.2017, 11:35
@N8wind

Kann ich die Belege auch nummerieren und dann im Verwendungszweck die Belegnummer nehmen?

Zum Beispiel: Barauslegung Belegnummer 1, 2, 3 & 4

Die Summe von den Belegen 1 bis 4 summieren und dann überweisen?

N8wind  26.02.2017, 12:08

sollte auch gehen, musst halt alle Belege zusammen halten und für die Steuer behalten

Bei grenzenloser Ahnungslosigkeit nimmt man am Jahresende seine Belege und geht zum Steuerberater.  Und wenn du meinst du musst dir das Geld von deinem Bankkonto überweisen dann machts du eine Überweisung an dich, legst den Beleg dazu und fertig. Den Rest lässt du dann deinen Steuerberater machen und alles wird gut.

Du brauchst 2 Buchungen: Prortokosten an Privateinlage und Privatentnahme an Bank.

Krampe82 
Fragesteller
 26.02.2017, 11:33

Habe ich leider nicht ganz verstanden.

KinderTassilos  26.02.2017, 12:04
@Krampe82

Dann würd ich schnellstens einen VHS-Kurs belegen und ein einfaches Einnahme-Überschiss-Rechnungs- Programm kaufen (z.B. von WISO)

Interessierter7  27.02.2017, 15:10
@KinderTassilos

Ja ich hasse sie auch, die ÜBERSCHISS Rechnung ^^ !

Alle Belege sammeln auf ein Blatt aufkleben und die Summe ermitteln.

Buchung am Monatsende:

Soll Porto  an  Haben Privateinlagen

Wenn du das Geld irgendwann abheben möchtest:

Soll Privatentnahmen an Haben Bank

So machen wir es schon jahrelang und es wurde bei Betriebsprüfung nicht beanstandet.

Krampe82 
Fragesteller
 26.02.2017, 11:31

Ich habe es leider nicht ganz verstanden.  Sorry. Ich sammle alle Belege und überweise mir die Summe aller Belege am Ende des Monates (kann ich auch Quartalsweise überweisen?) auf mein privates Konto mit folgenden Verwendungszweck: 

"Soll Porto an Haben Privateinlage"

Woher weiß man jetzt aber, für welche Quittungen man die Auszahlung auf sein privates Konto getätigt hat? Muss man die Belege nummerieren und die im noch mit angeben?

mrlilienweg  26.02.2017, 11:50
@Krampe82

Mann, du begreifst das wohl nicht, lass mal das eine Buchhaltungskraft  machen.

Du musst doch nicht das Geld auszahlen, wenn es du als Privateinlagen in die Firma gebracht hast, bleibt es dort eben stehen.

Privateinlagen und Privatentnahmen werden zum Jahresende aufs Eigenkapital umgebucht.

Wenn du es dort nicht stehen lassen willst, dann entnimm es eben.

Für welche Quittungen du Geld entnommen hast oder nicht, interessiert wahrscheinlich nur dich. Durch die monatliche Buchung hast du die Kosten verbucht und fertig. Wenn du das Geld nimmst oder nicht nimmst ist daher unerheblich.

Wichtig ist, dass die Betriebsausgabe gebucht ist. Privatentnahmen und Privateinlagen wirken sich nicht auf den Gewinn aus.

Krampe82 
Fragesteller
 26.02.2017, 12:25
@mrlilienweg

Ja, tut mir leid. Ich verstehe es leider auch nicht. Ich muss es aber als Einzelunternehmer begreifen, auch wenn ich dich damit jetzt genervt habe. Danke nochmal für die Erklärung.

Ich habe also durch die Barzahlung der Portogebühr bei der Post eine Privateinlage getätigt. Diesen brauche ich also nicht zu entnehmen, weil der Betrag dann von meinem Steuerberater als Privateinlage auf das Eigenkapital gebucht wird. Habe ich das jetzt so richtig verstanden? Bitte nochmal um eine Bestätigung. Bitte Geduld aufbewahren :)

mrlilienweg  26.02.2017, 13:53
@Krampe82

Ja, jetzt hast du es verstanden, klasse. Ich hatte bis zu meiner Rente eine eigene Software-Firma, ich habe fast 50 Jahre Fibu-Erfahrung.