Abrechnungsdienst HNK (Hausnebenkosten) auf Mieter umlegbar?
Unser RA (welcher auch eigene Objekte verwaltet) rät uns, obige Kosten mit auf die Mieter umzulegen.
Von einer (anderen) WEG-Verwaltung erfuhr ich, dass die Kosten für die Erstellung der Hausnebenkostenabrechnung bisher nur in Hamburg und MV, (noch) nicht aber in Schleswig-Holstein umlegbar seien.
Mitarbeiter bei Brunata vertreten unterschiedliche Auffassungen.
Was stimmt denn bloß nun? In den Mietverträgen ist über diese Kosten m.E. leider keine Vereinbarung getroffen worden.
Wenn jemand verbindlich eine Aussage treffen kann, bitte her damit (gern auch mit Bezugsquelle), besten Dank im Voraus!