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Bekomme ich finanzielle Unterstützung für meine erste eigene Wohnung (18/ Schüler)?

Guten Tag,

ich bin 18 Jahre alt und mache gerade mein Fachabi. und wäre dann in 2 jahren fertig.

die situation ist so: ich lebe seit 2018 bei meinem Vater. Er ist 45 jahre und Frührentner seit mehreren Jahren. seit dem er zuhause ist , ist er schwerst übergewichtig und alkoholabhängig. er macht nichts im haushalt und ist stinken faul. davor habe ich bei meiner mutter und ihrem damaligem freund gewohnt. aber als sie sich getrennt haben und sie gleich wieder zu ihrem neuen freund in eine kleine 2 raum wohnung gezogen ist, habe ich mich entscheiden zu meinem dad zu ziehen. auch mit der hoffnung ihn dadurch noch etwas ändern zu können.

ich arbeit seit ich 15 neben der schule noch als aushilfe in einem café. es ist als minijob angemeldet aber ich habe keine festen wochenstunden oder ein festes einkommen. ich bekomme aber ab februar 2020 voraussichtlich das kindergeld auf mein konto überwiesen.

dazu kommt das ich seit april 2019 eigentlich durchgängig krankgeschrieben bin. wegen depressionen, borderline und angststörungen. ich wurde aber in die 12. klasse versetzt. muss diese aber wiederholen da ich immer noch krankgeschrieben bin.

ende august bis anfang oktober war ich in einer klinik. es hat leider nicht viel geholfen. von meiner Therapeutin und auch anderen ärzten bei denen ich war wird mir geraten auszuziehen weil mich mein familiäres umfeld nicht gesund werden lässt.

jetzt ist die frage:

ich habe mich schon etwas informiert und rausgefunden das wenn die möglichkeit besteht bei den eltern zu wohnen, nichts finanziert wird.

könnte es aber sein das ich unter diesen umständen unterstützung bekomme? und wenn ja welche und von wem?

danke schon mal wenn ihr euch etwas zeit dafür nehmt!!

Finanzen, Wohnung, Geld, Recht, ausziehen

Nebenkostenabrechnung Mitbewohner?

Hallo,

ich habe 2018 noch eine andere Wohnung zusammen mit einer weiteren Person (WG) bewohnt. Auf dem Übernahmeprotokoll war die neue Adresse meines Mitbewohners angegeben.

Am 30.12.2019 erhielt ich eine Mail vom Vermieter, dass meine Nachsendeadresse nicht funktionieren würde. Er sendete ein Foto vom Umschlag, der am 20.12.2019 adressiert war und am 21.12.2019 zurück gesendet wurde, als Anhang sendete er außerdem die Zahlungsaufforderung.

Auf dem Umschlag stand jedoch die Adresse meines Mitbewohners aber eben nicht sein sondern mein Name drauf, wodurch klar war, warum der Brief nicht zugestellt werden konnte.

Theoretisch ist eine Nachzahlungsforderung via Email nicht gültig und da die Forderung nicht 12 Monate nach Ablauf (31.12.2018 - 31.12.2019) postalisch bei mir oder ihm eintraf, könnte man der Nachzahlung theoretisch widersprechen.

Nun ist meine Frage: Da der Brief zeitig genug abgeschickt wurde und nicht zugestellt werden konnte, ist der Vermieter theoretisch nicht schuld. Jedoch hat er ja den Fehler gemacht und die falschen Angaben/falschen Namen auf den Umschlag geschrieben, weswegen dieser nicht zugestellt werden konnte. Nun ist die Frist von 12 Monaten verstrichen und somit wäre die Zahlung hinfällig. Kennt sich jemand aus und weiß, wie man in einem solchen Fall reagiert bzw. ob die Schuld nun beim Vermieter liegt?

Wohnung, Mieter, Recht, Vermieter, Mieterrecht, Nebenkostenabrechnung, nebenkostennachzahlung

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