Moin ihr Lieben,
Ich habe eine Bekannte, die vor kurzen ihre Heilerziehungspflege Weiterbildung in Bremen gemacht hat.
Sie arbeitet selbst in Niedersachsen und möchte hier auch weiterhin arbeiten. In der Ausbildung wurde am Anfang gesagt, dass man in Niedersachsen kein Kolloquium zu der Ausbildung benötigt wird.
Ähnliches steht auch in der Verordnung zu berufsbildenden Schulen vom Kultusministerium von Niedersachsen Anlage 1 Paragraph 23.
Kennt sich damit jemand aus und kann uns erklären, ob dies auch gilt, wenn man die Ausbildung in Bremen gemacht hat?
Vielleicht ja sogar mit ein paar Quellen, damit wir dies, wenn es notwendig sein sollte auch dem Arbeitgeber vorlegen können? 😅
Liebe Grüße und vielen Dank