Wird FSJ/FÖJ bei Einberufung Bundeswehr berücksichtigt?
Hallo zusammen,
ich habe mal eine theoretische Frage, die mich seit einer Weile beschäftigt. Ich habe ein freiwilliges Jahr gemacht. Wird das bei einer Einberufung in die Bundeswehr im Kriegsfall berücksichtigt? Also dass ich dann evtl. erst später eingezogen werden würde, da ich schon einen Freiwilligendienst "für die Gesellschaft" absolviert habe? (Bitte keine Antworten, dass ich mir keine Sorgen machen muss o.Ä. lol es ist wirklich nur eine theoretische Frage) Vielen Dank!