Wenn der gemietete und geeichte Warmwasserzähler kaputt ist...?
... derart, dass sich die Wasseruhr trotz Wasserdurchflusses nicht rotiert, was sind die Konsequenzen? Der betroffene Wasserzähler ist gemietet und wurde geeicht.
- Wird die Miete für den Zähler zurückerstattet? Wenn ja, seit wann?
- Wird die Abrechnung als ungültig erklärt? Wenn ja, seit wann?
Ist es für den Bewohner der Wohnung mit dem kaputten Zähler vom Vorteil, den Vorfall zu melden oder nicht? Bei der Wohnung handelt es sich um eine Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses. Nachweisen, dass der Bewohner (= Eigentümer) den Vorfall sah aber nicht reagierte, kann keiner: der Zähler ist hinter einem Badezimmerschrank versteckt. Dass der Zähler ein Defekt hatte, bemerkte man nur zufällig. Wie lange die Wasseruhr defekt war, ist unklar; es kann sich um Monate oder gar Jahre handeln.