Wasserzähler 1998 letzte mal geeicht?
Hallo,
ich wohne seit Mitte 2014 mit meiner Tochter in unserer 58m² Wohnung!!! Vor kurzem habe ich meine Betriebskostenabrechnung für 2015 erhalten und soll mit meinem 2 Personen-Haushalt 64m³ Wasser verbraucht haben...Dementsprechend hoch ist meine Nachzahlung...!!
Am 16.12.2016 kam erneut der Ablese-Futzi und meinte im Jahr 2016 sollen wir sogar 80m³ Wasser verbraucht haben!!! Mir ist es unbegreiflich wie dieser hohe Verbrauch zu Stande kommt denn wir haben auch NUR eine Dusche und keine Badewanne...
Jedenfalls schaute ich mir in Ruhe meine Wasserzähler an...
Habe ein Foto beigefügt und wollte nun wissen: Sehe ich das richtig, dass die Zähler 1998 das letzte mal geeicht wurden???
Wenn ja, wie wirkt sich das auf meine Betriebskostenabrechnung aus?Ist die Nachzahlung überhaupt rechtens?Was kann ich tun???
Vielen dank im Voraus

4 Antworten
Wenn 2 Personen täglich 10 min. duschen, dann kannst Du rechnen:
10 min. x ca. 10 ltr/min. = 100 ltr. x 2 Personen = 200 ltr./Tag.
200 ltr./Tag x 365 Tage = 73.000 ltr oder 73 m³. Die Mengen für Toilette und Küche sowie Spül- und Waschmaschine sind hierin noch nicht enthalten. Es kommt also darauf an, wie oft geduscht wird!
Entsprechend Eurem Verbrauch würde ich sagen, dass Ihr entweder nur 4-5 min duscht, oder nur jeden 2. oder 3. Tag duscht. Daher ist der vorliegende Verbrauch für mich eher zu niedrig als zu hoch.
Unabhängig davon sind Eichungen seit 2003 bzw. 2004 hinfällig. Wasserzähler sind nach 5 bzw. 6 Jahren neu zu eichen oder durch neue Zähler zu ersetzen.
Vermieter scheuen diese Kosten und zahlen lieber 50.000 € Strafe (wenn sie erwischt werden).
Für mich war dieses Zählerdilemma der Grund eine schöne Wohnung zu verlassen. Der Wärmemengenzähler lief bereits einige Jahre nicht mehr und mir wurden (im 3-Familien-Haus) die gesamten Differenzkosten, die immer entstehen, wenn mehrere Zähler verwendet werden, auf die Rechnung geschrieben. Zähler sind trotz Eichung nicht 100% genau und haben immer eine gewisse Abweichung nach unten oder oben. Und eben diese Differenzen landeten immer bei mir.
Also bitte prüfen, ob die Zähler überhaupt laufen oder bereits festhängen.
Kalt- bzw. Warmwasserhahn aufdrehen und schauen, ob sich die Zähler bewegen. ZB.: Zählerstand 789,235 m³. Die 3 müsste nach Füllung eines 10-ltr. Eimers dann durch eine 4 ersetzt sein (2.Stelle hinter dem Komma sind die 10 ltr-Angaben). Sollte sich hierbei kein Fehler finden, dann ist alles ok., stimmt hier was nicht, dann den Vermieter auffordern, tätig zu werden.
Viel Glück.
Der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Person und Tag liegt bei ca. 121 Litern.
Der pro Kopf Wasserverbrauch in Deutschland: Eine Übersicht
nachhaltig-sein.info/.../der-pro-kopf-wasserverbrauch-in-deutschland-eine-ubersichtDer Wasserverbrauch pro Kopf in Deutschland war 2014 so niedrig wie noch
nie: 121 Liter Trinkwasser verbrauchte laut Statista jeder Einwohner am
Tag.
also bei über 44m³ pro jahr und Person.
Eichung - Wasserzähler - als Rechercheansatz:
Der Durchschnittsverbrauch an Kaltwasser für 2 Personen liegt bei etwa 70 - 75 m³ im Jahr.
Mir ist es unbegreiflich wie dieser hohe Verbrauch zu Stande kommt denn wir haben auch NUR eine Dusche und keine Badewanne...
Auch beim Duschen kann jede Menge Wasser verballert werden. Bei 10 Minuten Dauerduschen etwa so viel wie eine Badewanne voll.
Möglich ist aber auch ein unbemerkter Wasserverbrauch. Die undichte Klospülung ist der Klassiker schlechthin.
Auch ungeeichte Wasseruhren dürfen für die Betriebskostenabrechnung
verwendet werden. Das hat der BGH entschieden (BGH, Urteil v. 17.11.10,
Az. VIII ZR 112/10).
Dabei muß der Vermieter gegebenenfalls beweisen, dass die Werte zutreffend sind.
Quelle und mehr
http://www.bonusmieter.de/Ungeeichte-Wasserzaehler_220.aspx
Dort heißt es übrigens das der Durchschnittsverbrauch 1 Person sogar etwa 50 m³ im Jahr beträgt.
Wie sieht es denn aktuell aus? Darf man ungeeichte Wasseruhren immer noch für die Betriebskostenabrechnung verwendet werden?
Lies mal hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/machen-ungeeichte-zaehler-die-abrechnung-unwirksam_071051.html
Die Werte ungeeichter Wasserzähler dürfen demnach nicht mehr verwendet werden.