Muss ein Gesetzesentwurf im Bundestag erneut abgesegnet werden?
Hallo, die CDU hat ja den mit Hilfe der AfD den Gesetzesentwurf bezüglich der Einwanderung durchgebracht. Und dann?
Kann mir das einer erklären? Also man braucht quasi Mehrheiten allein für den Entwurf, und dann in einer zweiten Runde nochmal Mehrheiten von den gleichen Abgeordneten, die schon alle beim Entwurf abgestimmt haben, damit dieser Entwurf dann schlussendlich zu einem Gesetz wird?