Mein erwachsener Sohn ist seit Geburt geistig behindert.
Laut offiziellem Gutachten liegt bei ihm eine leichte geistige Minderung vor.
Er arbeitet in einer WfB und da es ab und zu um komplexere Themen geht, möchte er mich bei den Gesprächen mit der Gruppenleitung gerne dabei haben.
Er hat mir eine notariell allumfassende Vollmacht gegeben.
In dieser wird der Begriff „voll geschäftsfähig“ erwähnt.
Da eine leichte Einschränkung besteht, wollen die zuständigen Mitarbeiter der Werkstatt die Urkunde nicht anerkennen.
Müssen wir uns das gefallen lassen?
Damals hat der Notar gesagt, wenn mein Sohn z.B. erkennt, dass sobald er etwas kauft, weiß er muss es auch bezahlen, ist er voll geschäftsfähig. Nur als Beispiel!