Brauche ich eine Vollmacht vom Arbeitgeber, wenn ich "im Auftrag" unterschreibe?
Folgendes Szenario:
Ich arbeite im öffentlichen Dienst, mein Arbeitgeber ist der Landrat. Ich unterschreibe jedes meiner Schreiben im Auftrag (i. A.). Ist an sich ja logisch, der Landrat kann ja nicht jedes Schreiben selbnst unterzeichnen. Ich wüsste nicht, dass mir für dieses Handeln, also im Auftrag unterschreiben zu dürfen, eine Vollmacht vorliegt.
Letztens habe ich jemandem eine Maßnahme angeordnet, mit der der Bürger nicht einverstanden ist. Er hat Widerspruch eingereicht, der wurde abgelehnt. Nun hat er einen Rechtsanwalt eingeschaltet. DIeser hat mir letztens geschrieben, dass meine ganzen Schreiben nicht rechtskräftig sind, da sie nur "im Auftrag" unterschrieben sind. Das ist kompletter Schwachsinn, aber ich brauche jetzt irgendetwas, auf das ich mich beziehen kann. Ich habe schon gesucht, aber ich finde nichts konkretes.
Ist das im Auftrag unterschreiben irgendwo geregelt bzw. gibt es da iirgendeinen Kommentar dazu? Auch das Thema mit der Vollmacht, muss die schriftlich vorliegen, wenn man eine bräuchte?
Gruzz Volgi