Klausur Jura 4 Punkte?
Wenn man Aufgabe 1 komplett richtig hat und 2 auch nur den Anspruch falsch
kann man dann schon nicht mehr bestehen weil die 2 dann komplett als falsch gezählt wird? thema in der 2 war kv vollmacht und anfechtung
hab alles erwähnt nur falscher anspruch
1 Antwort
Das kann dir niemand so genau beantworten. Generell ist die Punktevergabe in Jura schwierig zu beurteilen und vorauszuschauen. Wenn du meinst, du hast alle Schwerpunkte abgearbeitet und lediglich die falsche Anspruchsgrundlage, dürfte es in der Regel kein Problem sein. Etwas anderes gilt aber zum Beispiel, wenn sich in der Auswahl der falschen Anspruchsgrundlage ein kapitaler Grundlagenfehler manifestiert.
Beispiel: Zu prüfen ist ein Anspruch auf Übergabe der Sache aus Kaufvertrag. Du stellst auf § 985 BGB ab.
Das würde mir für "nicht bestanden" ausreichen.
ich bin im ersten semester muss ich dazu sagen
Inhalt: B hat KV mit X der Vollmacht von Y hatte X hat aber B getäuscht
Frage war ob er 200 Euro zurückverlangen kann.
Hab dann schadenersatz weil ich nicht wusste wie genau ich das machen sollte
Dann KV dann Vollmacht des X dann Anfechtung wegen Täuschung dann kam unwirksamer Vertrag daher aus 823 schadenersatz.
Richtige lösung wäre : 812 dann rechtlicher grund weg und dann ersatz von schaden
plus es gabe eine aufgabe 1 die ich komplett richtig gemacht hab
823 I kann auch einen Herausgabeanspruch begründen, waren die Geldscheine noch vorhanden ? Normalerweise schließt sich bei sowas dann Folgeprobleme an, da man dann 818 prüfen muss und vllt auch 819
rückverlagen von 200 euro aus kv nach täuschen war die frage