Klausur Jura 4 Punkte?

1 Antwort

Das kann dir niemand so genau beantworten. Generell ist die Punktevergabe in Jura schwierig zu beurteilen und vorauszuschauen. Wenn du meinst, du hast alle Schwerpunkte abgearbeitet und lediglich die falsche Anspruchsgrundlage, dürfte es in der Regel kein Problem sein. Etwas anderes gilt aber zum Beispiel, wenn sich in der Auswahl der falschen Anspruchsgrundlage ein kapitaler Grundlagenfehler manifestiert.

Beispiel: Zu prüfen ist ein Anspruch auf Übergabe der Sache aus Kaufvertrag. Du stellst auf § 985 BGB ab.

Das würde mir für "nicht bestanden" ausreichen.

memoirexyz 
Fragesteller
 15.02.2021, 15:28

rückverlagen von 200 euro aus kv nach täuschen war die frage

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memoirexyz 
Fragesteller
 15.02.2021, 16:11

ich bin im ersten semester muss ich dazu sagen
Inhalt: B hat KV mit X der Vollmacht von Y hatte X hat aber B getäuscht
Frage war ob er 200 Euro zurückverlangen kann.
Hab dann schadenersatz weil ich nicht wusste wie genau ich das machen sollte
Dann KV dann Vollmacht des X dann Anfechtung wegen Täuschung dann kam unwirksamer Vertrag daher aus 823 schadenersatz.
Richtige lösung wäre : 812 dann rechtlicher grund weg und dann ersatz von schaden

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memoirexyz 
Fragesteller
 15.02.2021, 16:16
@memoirexyz

plus es gabe eine aufgabe 1 die ich komplett richtig gemacht hab

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nanfxD  15.02.2021, 16:51
@memoirexyz

823 I kann auch einen Herausgabeanspruch begründen, waren die Geldscheine noch vorhanden ? Normalerweise schließt sich bei sowas dann Folgeprobleme an, da man dann 818 prüfen muss und vllt auch 819

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nanfxD  15.02.2021, 16:56
@nanfxD

Und außerdem wäre es wenn wohl 823 II iVm 263 StGB gewesen oder 826 BGB. Zum Bestehen kann man nicht viel sagen, mit guten Korrektor ja. Dann muss aber auch die erste Aufgabe sitzen. Ansonsten wohl nein.

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