Bevollmächtigung? Vollmacht?

Nobbe54  16.01.2021, 20:55

Welches Land? D A CH

schlau104 
Fragesteller
 16.01.2021, 21:32

Deutschland

3 Antworten

Eine formlose schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei Banken und Behörden reicht.

LePetitGateau  16.01.2021, 20:54

Absolut nicht ^^ Es sei denn sie ist bei den Banksystemen im System als Bevollmächtigte eingetragen.

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Lurch123532  16.01.2021, 21:53
@FredForster

Heutzutage muss der Vollmachgeber und auch der Bevollmächtigte selber bei der Bank erscheinen.

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Hier ist es besser eine "Vorsorgevollmacht" von der Oma bei einem Notar unterschreiben zu lassen und die Unterschrift beglaubigen zu lassen. Das kost zwar etwas, ist dafür aber auch sicher.

Den Vordruck dafür findet man im Internet z. B. bei den jeweiligen Justizministerien.

Ja. "Vollmacht für sie zu sorgen" hat keinerlei Aussagekraft bei einer Bank, Behörde usw. Das wird erst durch eine Bestallungsurkunde ausgewiesen