3 Antworten
Eine formlose schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei Banken und Behörden reicht.
FredForster
16.01.2021, 20:55
@LePetitGateau
Komisch, bei mir hat das vor zwei Jahren ausgereicht.
Lurch123532
16.01.2021, 21:53
@FredForster
Heutzutage muss der Vollmachgeber und auch der Bevollmächtigte selber bei der Bank erscheinen.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Hier ist es besser eine "Vorsorgevollmacht" von der Oma bei einem Notar unterschreiben zu lassen und die Unterschrift beglaubigen zu lassen. Das kost zwar etwas, ist dafür aber auch sicher.
Den Vordruck dafür findet man im Internet z. B. bei den jeweiligen Justizministerien.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Ja. "Vollmacht für sie zu sorgen" hat keinerlei Aussagekraft bei einer Bank, Behörde usw. Das wird erst durch eine Bestallungsurkunde ausgewiesen
Absolut nicht ^^ Es sei denn sie ist bei den Banksystemen im System als Bevollmächtigte eingetragen.