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Können Seniorenheime die Aufnahme zänkischer Senioren verweigern?

Meine Freundin pflegte beide Eltern zu Hause. Der Vater ist mittlerweile verstorben und sie lebt mit der Mutter alleine in einem 2FH.

Ihre Mutter liegt den ganzen Tag Süßigkeiten essend im Bett vorm TV und ist extrem übergewichtig.

Sie kommandiert meine Freundin herum, beschimpft sie und macht ihr das Leben schwer, indem sie irgendwelche Sachen ins Klo stopft, für Überschwemmung in der Wohnung sorgt, Sachen bestellt und nicht bezahlt, Handwerker beschimpft usw.

Nun ist sie durch einen Sturz so unbeweglich, dass sie ins Krankenhaus kam. Im Krankenhaus machte sie so viel Theater, dass sie dort nicht bleiben will, sich tot hungern wird usw, dass sie kurz vor Mitternacht wieder nach Hause gebracht wurde.

Ihre Tochter werde sich um sie kümmern, gab sie an. Zu Hause war sie wieder nicht mobil konnte weder aufs WC, noch in anderer Form aufstehen.

Pflegedienste, Putzfrauen usw lehnt sie ab und vergrault diese, ebenso wie Handwerker, da sie keine Fremden im Haus will (das Haus gehört mittlerweile meiner Freundin).

Nun hat meine Freundin sie in die Kurzzeitpflege bringen lassen. Bereits 1 Tag nach der Aufnahme hat sie das Personal an die Grenzen gebracht, so dass diese Abstand zu ihr halten. Es geht dort selten jemand gucken. Beim Essen hat sie einen Einzeltisch und ist extrem unglücklich und will wieder nach Hause.

Meine Freundin kann nicht mehr, ist selbst ziemlich krank, aber die Mutter ignoriert das und meint, sie soll sich nicht so anstellen. Diese abwertende Art zeigt die Mutter seit der Pubertät meiner Freundin. Beschimpfungen sind an der Tagesordnung.

Nun will sie nach Hause. Meine Freundin sucht ein Seniorenheim in der Nähe.

Kann ein Seniorenheim die Aufnahme verweigern, wenn ein Patient extrem zänkisch ist und fordert, wieder Heim zu gehen?

Meine Freundin hat seit Jahren keinen Urlaub mehr gemacht, da die Mutter jegliche Fremdpflege ablehnt und war auch selbst schon in der Tagesklinik, weil sie nicht mehr kann.

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Ist eine verwitwete Mutter berechtigt, vom Konto ihres volljährigen Kindes ohne Rücksprache einen beliebigen Betrag als Kost- und Wohngeld abzuheben?

Folgender Fall:

Ehepaar mit 2 Kindern, 16 und 18, beide noch in der Schule.

Ehemann/Vater stirbt vor dem 50. Lebensjahr, Witwe war seit der Geburt der Kinder nicht erwerbstätig.

Witwe und beide Töchter wohnen in der selben Wohnung, Witwe erhält Witwenrente, Betriebsrente, 2x Kindergeld.

Töchter erhalten beide Halbwaisenrente und bringen diese komplett in die Lebenshaltungskosten ein.

6 Monate später beginnen beide Töchter eine Ausbildung, eröffnen jede ein Girokonto und geben der Mutter Vollmacht über das Konto.

Die Mutter hebt jeden Monat am Schalter die Hälfte der Ausbildungsvergütung ihrer Töchter ab, ohne diese darüber zu informieren oder Rücksprache zu halten.

Damals gab es noch kein Onlinebanking, sondern Kontoauszüge am Automaten. Erst nach mehreren Monaten fällt den Töchtern auf, dass Geld fehlt und sie stellen die Mutter zur Rede.

Diese reagiert ungehalten, schließlich müsse sie Miete, Strom, Gas, Wasser und Nebenkosten bezahlen.

Die Töchter essen überwiegend in den Kantinen der Ausbildungsbetriebe und bezahlen Frühstück, Mittagessen, Getränke, Kleidung, Hygieneartikel, Kosten für Auto und Fahrkarten von der Ausbildungsvergütung.

Durch die Abbuchung der Hälfte der Ausbildungsvergütung durch die Mutter bleibt ihnen am Ende des Monats kein Geld für Freizeit über.

Die Töchter sind der Ansicht, dass es in Ordnung ist, sich an den Wohnkosten zu beteiligen, sind aber der Auffassung, die Mutter hätte vor der heimlichen Abbuchung mit ihnen sprechen und die Kosten darlegen müssen, um gemeinsam zu berechnen, wieviel die Töchter zum Lebensunterhalt beitragen sollten.

Letzlich endete es so, dass die Töchter ihr die Kontovollmacht entzogen (die Jüngere mit 18).

Eure Meinung?

Die Mutter hatte nicht das Recht,ohne Absprache einfach abzuheben 89%
Die Mutter hat Recht, wenn sie pauschal Geld vom Konto abbucht 11%
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