Gerichtsurteile: "Im Namen des Volkes" - ist das eine Schutzbehauptung oder wird da vollmachtlos beurkundet ohne anschließende Genehmigungserklärung?

3 Antworten

Die Justiz ist eines der verfassungsrechtlichen Organe des Staates und untersteht damit dem Volk, so dass sie auch Urteile im Namen des Volkes verkünden kann

Ist halt erstmal ne Behauptung.

Das Volk wählt,
die Regierung (vom Volk erwählt), legt die Gesetze fest und ändert sie auch wenn sie den Bedarf daran haben.
und die sprechenden Richter bringen diese eben auch zur Anwendung.
Da können sie schon behaupten das sie im Namen des Volkes das Urteil fällen.

Das der Angeklagte/Beklagte zu dem Urteil nicht immer sein Einverständnis und Namen geben würde liegt auch auf der Hand, Eigennutz halt.

Die Gerichte handeln immer in Vertretung des Volkes und im Interesse der Gerechtigkeit für alle.