Pubs und Bars Zutritt U16 mit Muttizettel/Vollmacht?

Doesig  23.02.2025, 10:24

Welche Uhrzeit?

ThronFlohx 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 10:27

Naja Abends halt irgendwann, aber auf Muttizetteln kann man ja auch uhrzeiten spezifizieren soweit ich weiß

3 Antworten

Hi,

Wer einen Muttizettel im Gepäck hat, kann die zeitliche Begrenzung des Jugendschutzgesetzes, die den Aufenthalt von Jugendlichen auf einer Veranstaltung bis maximal 24 Uhr erlaubt, legal aufheben. Zwischen 16 und 18 Jahren ist es eurem Kind erlaubt, offiziell in Clubs, Konzerthallen oder Bars zu gehen – mit Muttizettel und einer Aufsichtsperson sogar bis weit nach Mitternacht. Unter 16 Jahren dürfen eure Kids zu Tanzveranstaltungen bestimmter Träger:innen und Vereine gehen, allerdings nur bis 22 Uhr. Wenn Minderjährige unter 16 Jahren von einem Erwachsenen begleitet werden, gilt diese zeitliche Einschränkung hingegen nicht. Mit Muttizettel dürfen also auch U-16-Kinder unbegrenzt Party machen.


ThronFlohx 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 11:18

Dankeschön :)

Wäre es rein theoretisch möglich mit einem Muttizettel/Vollmacht der Eltern auf eine 18 jährige Person (Ich) Zutritt mit 15 zu bekommen?

Wenn du mindestens 18 Jahre alt bist, koennen dir die Eltern der Fuenfzehnjaehrigen mittels eines sog. "Muttizettels" den Erziehungsauftrag erteilen. In deiner Begleitung darf ihr dann der Aufenthalt unabhaengig von der Uhrzeit gestattet werden.

Manche Gastwirte wollen aber grundsaetzlich keine Minderjaehrigen in ihren Betrieben haben und gestatten den Zutritt dennoch nicht, obwohl er rechtlich gestattet werden darf. Das duerfen sie natuerlich und dann kommt die Fuenfzehnjaehrige auch nicht rein.

Das Jugendschutzgesetz für Gaststätten hebt auch kein Muttizettel auf, es sei denn ein Erwachsener ist dabei. Ein Muttizettel ersetzt nämlich keine erwachsene Person. Dem Wirt droht zudem Ärger, wenn er gegen gesetzliche Auflagen verstößt. Vielleicht habt ihr Glück und ihr fallt nicht auf.


DerCaveman  24.02.2025, 03:08

Der FS ist doch bereits 18 und kann somit auch die erziehungsbeauftragte Begleitperson sein (wenn ihn die Eltern der Fuenfzehnjaehrigen entsprechend bevollmaechtigen).