Ist Preiserhöhung nach Ablauf Preisgarantie Kündigungsgrund?
Hallo zusammen, ich habe eben über die Hotline von E.ON einen Strombelieferungsvertrag abgeschlossen. Ich bin also noch innerhalb der Widerrufsfrist. Das nur schonmal vorab.
Folgendes Problem:
An der Hotline war davon die Rede, dass der angegebene Preis innerhalb der Vertragslaufzeit (24 Monate) fest ist. Ich würde aber jetzt zugegeben auch nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass ich das nicht einfach falsch verstanden habe. Nachdem mir jetzt per PDF die Vertragsunterlagen vorliegen, stelle ich allerdings fest, dass die Preise nur bis zum 30.09.2022 garantiert werden.
"3.2 Preisgarantie für E.ON Ökostrom - Die Preise garantieren wir Ihnen abweichend von Zffer 6 der allgemeinen Strombeliferungen inklusive aller Umlagen, Steuern und Abgaben bis zum 30.09.2022."
Die Hotline konnte mir jetzt leider kein Feedback geben, da der neue Vertrag noch nicht ins System eingepflegt ist. Das wäre wohl erst in 3 - 4 Werktagen der Fall.
Frage: Hat man im Fall einer Preiserhöhung nicht generell ein Sonderkündigungsrecht, oder greift das hier nicht, wenn ich den Vertrag auf 24 Monate geschlossen habe?
In diesem Fall wäre mir das Risiko vermutlich doch etwas zu hoch und ich würde von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Danke.