Deutsche Glasfaser bucht ein Jahr nach Vertragsende ab?
Hi,
Ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wie ich weiter dagegen vorgehen soll.
Vor einem Jahr endete mein Vertrag (Internet/Tv) bei der DG, durch ein Sonderkündigungsrecht.
Wie vereinbart habe ich die Hardware ordnungsgemäß zurück geschickt. Die Quittung über den Versand des Paketes (bzw der Pakete [2]) habe ich vorsichtshalber 3 Monate aufbewahrt, man weiß ja nie..
Jetzt, nach sage und schreibe 12 Monaten nach Vertragsende, ohne zwischenzeitlichen schriftverkehr oder versuchter Kontaktaufnahme, haben sie von meinem Konto 112 Euro abgebucht. (Einzugsermächtigung ist mit Vertragsende ebenfalls entzogen worden)
Bei der Kontaktaufnahme zur Klärung wurde mir nur dürftig mit "wir haben keine Hardware erhalten, senden Sie uns den Beleg und wir prüfen es erneut" geantwortet.
1. Keine Einzugsermächtigung, ist es demnach nicht eine illegale Abbuchung?
2. Nach 12 Monaten habe ich keinen Beleg mehr vom versenden der Pakete.
Was kann ich jetzt tun?
DG wird sich weiterhin quer stellen.
1 Antwort
Zurück buchen lassen und fertig.
Dazu noch ein Dreizeiler, dass nach einem Jahr auch ein Beleg für das Zurücksenden eines Artikels unbrauchbar wäre, da die Sendungsdaten aus dem System lange raus sind. Auch dass der Vertrag seit einem Jahr erfolgreich gekündigt wurde. Wenn es eine Frist zum Zurücksenden der Hardware gab, hätten die dich abnahmen müssen bei Überschreitung dieser Frist. Das haben die wohl nicht getan.
Du hast eine Kündigungsbestätigung? Du hast das Schreiben mit der Aufforderung zum Zurücksenden der Hardware? Dann bist du sicher. Enthält dein Vertrag eine Klausel über nicht zurück gesendete Hardware? Sieh mal nach. Aber selbst wenn, dann hätten die wohl eher auf den Trichter kommen müssen, da es keine Klauseln gibt, die eine Vertragsverlängerung vorsehen, nur weil die Hardware nicht angekommen ist. Und vom Kunden kann nicht verlangt werden, dass er eine Nachverfolgung des Pakets durchführt. Erst recht nicht, wenn das Label sogar vom Anbieter kam, der damit der Auftraggeber wäre.
Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern spiegelt nur meine Erfahrungen wieder.