Hallo,
vor ungefähr eineinhalb Monaten sind wir mit unserer Stufe am letzten Schultag zum Feiern in ein Brauhaus gegangen. Dort kam es schließlich zu einer Konfrontation zwischen mir und meinem Kollegen, aus welcher letztendlich eine Rangelei resultierte. Am Ende dieser Rangelei schubste ich ihn von mir weg, wodurch er das Gleichgewicht verlor und ziemlich heftig in die Eingangstür der Herrentoilette stürzte. Das Ende vom Lied war, dass die Schlossleiste aus dem Türrahmen rausgebrochen und das Schloss von der Tür beschädigt ist. (Das die ganze Aktion dumm war und auch definitiv durch Alkohol begünstigt wurde ist mir klar).
So, die Tür/Schlösser wurde relativ schnell ersetzt/repariert und es kam eine Rechnung von 1200€. Wir haben den Fall meiner Haftpflicht gemeldet und diese hat bereits 650€, also den Zeitwert, an den Geschädigten überwiesen. Die Versicherung hat uns geschildert, dass der Geschädigte auch nur Anspruch auf Erstattung des Zeitwertes hat, dennoch fehlen ja immer noch über 500€.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, kann das Brauhaus von mir noch eine Erstattung des restlichen Betrages verlangen oder hat sich die Sache erledigt?