Wem gehört das Auto?


11.04.2025, 17:53

Vielen Dank an alle die geantwortet haben.

4 Antworten

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge .... bedeutet dass Deine Mutter schon vorher zu 50% Eigentümerin aller gemeinschaftlichen Güter war. Von den dann verbleibenden Gütern erb(t)en Du und sie zu gleichen Teilen. Sprich egal wie - das Auto gehört unabhängig von der Halterfrage zu 25% Dir.

Du musst zwischen "Eigentümer", "Halter" und "Fahrer" unterscheiden.

Der dem das Auto rechtlich gehört (der es "gekauft hat" oder "geerbt hat") ist der Eigentümer.

Derjenige auf den es beim Staat angemeldet ist (=der im Fahrzeugschein steht), der ist der Halter und verkehrsrechtlich erstmal dafür der Ansprechpartner und verantwortlich (an den gehen vom Staat erstmal die Tickets etc.).

Und fahren kann es dann noch wieder jemand Anderes.

  

Jetzt zum Besitz:

Ihr seid Beide Erben Deines Vaters.

Der Mutter gehörte das Auto schon vorher zu 50%. Nach dem Tod des Vaters wird der Rest (die anderen 50%) auf die Erben aufgeteilt. Somit gehört Deiner Mutter jetzt ein weiteres Viertel und Dir das letzte Viertel.

Das Auto gehört also zu 25% Dir und zu 75% Deiner Mutter.


Antitroll1234  11.04.2025, 10:50

Jetzt passt die Antwort besser, vorher stand da Quatsch.

Waldmensch70  11.04.2025, 10:52
@Antitroll1234

Ja. Hatte da verwechselt, dass "Eigentümer" und "Halter" zwei unterschiedliche Personen sein können. War erst irrtümlich der Annahme, dass Halter= Eigentümer.

Hast Du mir wegen meiner Anchtfrage unter einer anderen Antwort ein "-1" aufgedrückt?

Waldmensch70  11.04.2025, 11:04
@Antitroll1234
Nein, warte ich geb dir ein „+1“
..sehe nirgends ein „-1„

Alles gut.

Ich hatte für meine Nachfrage unter der Antwort von adler1234 erst ein "-1" von irgendwem bekommen.

Und das hat mich ehrlich gesagt angek*tzt, weil ich es unfair finde Leute die etwas nachfragen dafür zu "bestrafen".

Das Auto gehört nach der gesetzlichen Erbfolge euch beiden gemeinsam.

Wenn du das einzige Kind bist, dann gehört euch beiden jeweils die Hälfte des Autos.

Ist sie jetzt aber immer noch die Eigentümerin?

Wenn Sie es geerbt hat, ja.

Wer der Halter ist, ist zur Klärung der Eigentumsverhältnisse irrelevant.