Wem gehört das Auto?
Hallo, ich frage mich wem das Auto gehört
ich habe mit bekommen das in Deutschland dem jenigem das Auto gehört der im Kaufvertrag drin steht, stimmt das wirklich???
In der Schweiz ist es nämlich so das auf dem Das Auto zugelassen ist dem Gehört es.
7 Antworten
Sali Nussboy
Der Kauf von Autos fällt unter das OR (Obligationenrecht) und ist damit gleich wie sonst etwas, was nicht eingelöst werden muss. D.h. derjenige der auf dem Kaufvertrag steht, ist der Besitzer. Naürlich geht man z.B. bei einer Polizeikontrolle davon aus, dass dieser auch der Eigentümer ist. Rechtlich aber wird es gleich gehandhabt wie in anderen Länder.
Etwas speziell in der Schweiz ist, dass im Fahrzeugausweis ein Code zu finden ist, der darauf hinweist, dass das Auto einer Leasingfirma gehört. Damit ist ein Weiterverkauf des Wagens nur möglich, wenn die Leasingfirma ihre schriftliche Erlaubnis dafür gibt. Jeder der den Code kennt, weiss also, dass das Fahrzeug fremdfinanziert ist.
Tellensohn
Hallo, ich frage mich wem das Auto gehört...
"Gehört" ist kein juristischer, sondern ein Alltagsbegriff. Dementsprechend kann man darunter ganz verschiedene juristische Sachverhalte verstehen.
Juristisch sieht es so aus:
Eigentümer ist derjenige, der das Auto laut Kaufvertrag gekauft und bezahlt hat. Er kann entscheiden, wem er das Auto als Halter, Besitzer oder Fahrer überlässt und nur er kann das Auto auch weiterverkaufen. Das kann eine Leasingfirma, eine Bank, eine Firma oder eine Pribatperson sein.
Der Halter ist derjenige, der in den KFZ-Papieren als solcher eingetragen ist. Er ist gegenüber den Behörden der Verantwortliche für das Fahrzeug und für die Bezahlung der KFZ-Steuer verantwortlich bzw. der erste Ansprechpartner in Bußgeld- und Sttrafsachen. Der Halter kann entscheiden, sofern der Eigentümer das zulässt, wem er das Auto als Besitz überlässt. Das kann eine Firma oder eine Privatperson sein. Der Halter ist für die Einhaltung der TÜV-Termine und allgemein für die Betriebssicherheit zustndig.
Der Besitzer des Autos ist derjenige, der über seinen konkreten Einsatz entscheidet. Er ist derjenige, der die Schlüssel, den KFZ-Schein hat und die tatsächliche Verfügungsgewalt hat. Das können z.B, Angestellte sein, denen die Firma das Auto als Geschäftsfahrzeug überlässt oder Eltern, die das Auto einem Kind für die täglichen Fahrten überlässt. Der Besitzer verfügt auch darüber, wenn er als Fahrer ans Steuer lässt. Der Besitzer ist im Rahmens einer Nutzung ebenfalls verpflichtet, auf die Verkehrssicherheit zu achten und z.B. auch darauf zu achten, dass nur Leute mit Führerschein das Auto fahren.
Der Fahrer ist derjenige, der im konkreten Fall tatsächlich hinterm Steuer sitzt. Er ist für Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften verantwortlich und haftet meistens für Schäden am Fahrzeug gegenüber dem Halter, sofern diese durch ihn verursacht, aber nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind.
Alle genannten juristischen Personen sind in den meisten Fällen identisch, es kann sich aber auch um vier verschiedene Personen handeln.
In der Tat gibt es Ausnahmen. Daher gilt, dass die Feststellung, auf wessen Namen ein Fahrzeug zugelassen ist, ein wichtiges, jedoch für sich nicht allein entscheidendes Indiz dafür ist, wer Halter ist. Aber alle Verzweigungen und Einzelfallentscheidungen der Rechtssprechung aufzudröseln ist eher was für eine Klausur als für einen Forumsbeitrag.
Der das Auto kauft und bezahlt, der ist Eigentümer (rechtliche Sachherrschaft) im Sinne des BGB § 903.
Mhh. Da würden mir vermutlich noch 10 andere Sachverhalte einfallen, wie man Eigentümer eines KFZs werden könnte ;-)
Das ist richtig. Der Brief ist keine Beleg für den Eigentumsnachweis. Tatsächlich ist es so, das derjenige Eigentum ist, der im Kaufvertrag steht.
ich habe mit bekommen das in Deutschland dem jenigem das Auto gehört der im Kaufvertrag drin steht, stimmt das wirklich???
Nein. Man hat zu unterscheiden zwischen
- Käufer
- Eigentümer
- Versicherungsnehmer
- Besitzer
- Halter
- "Zulassungsinhaber".
Im Einzelnen:
- Käufer ist derjenige, der im Kaufvertrag steht.
- Eigentümer ist, dem der Karren übereignet wurde.
- Versicherungsnehmer ist derjenige, der Vertragspartner der Haftpflichtversicherung (und ggf. weiterer Versicherungen) wird.
- Besitzer ist derjenige, der den Schlüssel hat und damit rumfährt.
- Halter ist derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung unterhält und regelmäßig die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt.
- "Zulassungsinhaber" nenne ich die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Das ist nicht zwingend auch gleich der Halter (statt vieler LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 13. 8. 2015 – 8 O 9261/14 = r+s 2015, 545 und OLG Hamm, Beschluß vom 10.05.1990 - 3 Ss OWi 459/90 = NZV 1990, 363).
hatte meine antwort schon zurückgezogen. ein glück, dass man das so kompliziert machen kann, dass nur noch ein volljurist durchblickt.
Das ist nicht korrekt.