Gebrauchtauto gekauft, wie abholen?

5 Antworten

Außerdem möchte mich meine Mutter bei sich mitversichern oder eventuell das Auto gleich auf sich anmelden und mich als 2. Fahrerin eintragen.

Dann müsst ihr euch bei der Versicherung deiner Mutter eine eVB-Nummer holen. eVB = elektronische Versicherungsbestätigung. Dazu braucht man auch noch nicht die Papiere des Autos.

Weswegen sie, denk ich mal, persönlich zur Versicherung gehen hätte müssen.

Das geht auch online oder auch persönlich im Versicherungsbüro. Womöglich könnte sie da auch kurz anrufen und sich die Nummer telefonisch geben lassen.

Allerdings habe ich selber noch keine Haftpflichtversicherung und noch kein eigenes Kennzeichen, da ich meine Fahrprüfung erst gestern bestanden habe.

Man braucht keinen Führerschein um ein Auto zulassen zu können. Das interessiert weder Zulassungsstelle noch Versicherung.

Darf ich den Wagen dann trotzdem mit seinem Kennzeichen fahren und ihn diesen, sobald ich mein eigenes habe, zurückgeben?

Ja, das ist erlaubt, wenn der Halter das zulässt. Ansonsten müsstest du dir ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung holen.

Spielt da die Versicherung eine Rolle?

Nein. Die Versicherung läuft immer aufs Auto, nicht auf den Halter, auch wenn der in den Papiere steht und bezahlt.

Sobald das Auto dann bei mir steht, melde ich das Auto natürlich umgehend auf mich um.

Dazu brauchst du die eVB-Nummer, die du dir bzw. Muttern jetzt schon holen kannst, Personalausweis, Fahrzeugpapiere und oft einen Termin bei der Zulassungsstelle.

Gratuliere, und das Thema kam wirklich nicht in der Fahrschule.

Mit dem Kauf wird ja die bisherige Versicherung mitgekauft und somit darf losgerollert werden nach Hause und so.

Allzeit gute Fahrt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Christa5673 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 19:21

Leider kam das in der Theorie nicht dran..

Hört sich auf jeden Fall gut an.

Ich denk damit ist die Frage geklärt, Dankeschön !

schleudermaxe  06.11.2024, 19:23
@Christa5673

Danke, somit eine Ergänzung: Ist aber nur möglich, wenn das gute Stück noch zugelassen ist, das ist ja hier der Fall.

Wenn es noch angemeldet ist, kannst du es einfach mit nehmen, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist. hast du denn bereits einen Termin beim Straßenverkehrsamt. In manchen Gemeinden kann das ein paar Wochen dauern.

hinfahren lassen, Kaufpreis zahlen. Papiere und Schlüssel übernehmen und ab nach Hause. Fahrzeug ist zugelassen und versichert.

zu Hause meldest die Karre um. wenn du Glück hast, kannst die Kennzeichen behalten.

Du benötigst erstmal überhaupt keinen Führerschein, um eine KFZ-Versicherung abzuschließen und auch keinen, um ein Fahrzeug an/umzumelden

Du benötigst aber unbedingt für die Um/Anmeldung die Fahrzeugpapiere und einen Nachweis über bestehenden Versicherungsschutz und gültigen TÜV.

Die Papiere wird dir der Verkäufer erst nach voller Begleichung des Kaufpreises herausgeben.

Du solltest also das Fahrzeug zunächst abbezahlen, dir die Papiere geben lassen, das Fahrzeug ummelden (bzw. wenn es dann schon abgemeldet ist, anmelden) und DANN darfst du damit fahren. Erst dafür brauchst du dann den Führerschein.

Ein Paar Kennzeichen kannst du dir schon mal online bei der Behörde reservieren und sogar online bestellen bei diversen Händlern. Du kannst dir aber auch ein zufälliges zuordnen lassen und dann in der Nähe der Zulassungsstelle dir ad-hoc einfach ein paar Kennzeichen pressen lassen.


schleudermaxe  06.11.2024, 19:21

Da kann aber etwas nicht stimmen, denn mit dem Kauf wird die Versicherung ,mitgekauft und somit darf der Käufer natürlich auch fahren, wenn er denn die Fahrerlaubnis hat wie hier.

Christa5673 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 19:17

Danke für deine Antwort.

Der Verkäufer ist ein Bekannter, der mir die Papiere schon vorgelegt hat.

Allerdings ist meine Mama mit ihm so verblieben, dass wir die Papiere dann auch erst mitnehmen, wenn wir das Auto holen.

Das Auto hätte ich dann taggleich bei der Abholung abbezahlt.

Außerdem möchte mich meine Mutter bei sich mitversichern oder eventuell das Auto gleich auf sich anmelden und mich als 2. Fahrerin eintragen.

Weswegen sie, denk ich mal, persönlich zur Versicherung gehen hätte müssen.

Leider kommt sie erst Morgen heim, da sie für eine Woche aus persönlichen Gründen etwas erledigen musste.

TheQ86  06.11.2024, 19:18
@Christa5673
Allerdings ist meine Mama mit ihm so verblieben, dass wir die Papiere dann auch erst mitnehmen, wenn wir das Auto holen.

Dann muss das Auto aber zum Abholzeitpunkt noch angemeldet sein, sonst darf es ja nicht bewegt werden.

schleudermaxe  06.11.2024, 19:19
@Christa5673

Und diese, meist teure Variante kommt wirklich von Eurem Versicherungsmenschen, oder hat Mutter freie SF-Klassen für Dich oder kann einen Rabatttausch vornehmen.

Christa5673 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 19:20
@TheQ86

Ja eben. Dann würde es am Samstag ja noch funktionieren, wenn die Zulassung erst am Montag erlischt.

War mir da nur nicht ganz sicher..

schleudermaxe  06.11.2024, 19:25
@TheQ86

Nicht so ganz, mit Kennzeichen und eVBN darf innerhalb vom Zulassungsbezirk und aus den Nachbarkreisen ohne Zulassung zur Zulassung gefahren werden.