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Kann man um die Probezeitverlängerung und Aufbauseminar herum kommen?

Hallo,

ich habe vor einem Monat einen KFZ-Unfall gehabt.

Ich will vorab sagen, dass ich immer mein Bestes gebe möglich passiv und sicher zu Fahren und auch nicht gerne schneller als 130km/h fahre.

Zur Situation:

Es war schon Stau in meinem Sichtfeld, spontan nach einer Kurve bei einer Straße mit max. 100km/h und daher musste ich schon relativ stark abbremsen. Danach hat ein anderer Fahrer sich plötzlich 10m vor mir eingereiht und ist selber unglaublich stark abgebremst wegen dem Stau, obwohl dies nicht ansatzweise so stark nötig gewesen wäre.

Die beiden waren zu zweit und schieben die komplette Schuld auf mich, dass ich denen draufgefahren bin und die nichts falsch gemacht haben.

Ich bin der Meinung, dass ich Schuld habe aber auf keinen Fall die gesamte Schuld trage.

Es war ein kleinerer Aufprall. Bei denen ist die Stoßstange ein bisschen zerbeult und mir hat es das ganze Auto zerrissen, da die eine nicht-abnehmbare Anhängerkuppelung hatten...

Auf den Kosten bleibe ich bei mir selbst daher jetzt komplett sitzen, da ich nur eine Haftpflicht und Teilkasko habe und auch nochmal hochgestuft werde. Freue mich schon auf SF (M)... Mal gucken wie ich das Alles bezahlen soll, mit meinem Azubi Gehalt. Bin allein schon mit den Reperaturkosten stark im Minus.

Die beiden haben der Polizei auch gesagt, dass alles gut wäre und keiner ist verletzt (,weil es ja schließlich ein leichter Unfall war). Zu mir wurde noch gesagt (, als die Polizei noch nicht da war), dass man vorne kaum was gemerkt habe und alles soweit gut sei.

Jetzt bekomme ich ein Brief mit zusätzlich Anzeige der Fahrlässigen Körperverletzung, weil der Fahrer ein paar Tage später zum Arzt gegangen ist und ein bisschen rumgejammert hat.

Telefonisch kann ich keinen der beiden erreichen und ich sitze nun hier und bekomme vermutlich ein A-Verstoß in der Probezeit.

Ich bin mit dem Thema aktuell verzweifelt und weiß nicht, was ich überhaupt tun kann. Ich frage das hier auf gutefrage.net, weil ich niemanden persönlich kenne, der mir weiterhelfen kann und ich weiß, dass es bestimmt auch Leute mit Erfahrungen oder ähnlichen Erlebnissen gibt.

Kann ich mich da rechtlich irgendwie gegen wehren, oder wäre jeglicher Versuch hier sinnlos? Wäre wirklich sehr hilfreich.

Unfall, Führerschein, Aufbauseminar, Probezeit, a-verstoß, Auto und Motorrad

Was passiert, wenn man nach einem Wegeunfall/Arbeitsunfall immernoch arbeitsfähig ist (Keine Krankschreibungen nötig/vorh.). Muss das trotzdem gemeldet werden?

Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zum Wegeunfall.
Wie wird es gehandhabt, wenn der Arbeitnehmer nun z.B. mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt (direkter Weg und alles drum und dran) und dabei hinunterfällt - sich verletzt aber dennoch weiterhin wie gehabt arbeiten kann, da die Verletzung nicht groß genug ist/ sie die Arbeit nicht einschränkt z.B. eine Schulterpellung o.ä. und der Arbeitnehmer hat einen Bürojob, wo er den Arm sowieso nicht brauchen würde wie im Vergleich vielleicht ein Handwerker.
Dann würden ja die drei Kalendertage Krankschreibungen gar nicht instande kommen. Im zweiten Satz wird dann allerdings von "Das gilt auch dann, wenn Ihre Verletzungen noch so unbedeutend scheinen mögen" gesprochen... Aber ich dachte, wenn die drei Krankheitstage nicht existieren, wäre es gar nicht nötig, den Unfall zu melden. Nun bin ich irritiert....

Hier der Absatz: "Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsunfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden, wenn Sie infolgedessen länger als drei Kalendertage krankgeschrieben sind. Das gilt auch dann, wenn Ihre Verletzungen noch so unbedeutend scheinen mögen, denn es kann zu Spätfolgen kommen, die erst nach einiger Zeit auftreten. Zeigen sich beispielsweise einige Wochen nach Ihrem Unfall erste Gesundheitsschäden und Ihr Arbeitgeber hat die Berufsgenossenschaft nicht über den Vorfall informiert, kann es sein, dass diese keine Zahlungen leistet. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Arbeitgeber, ob er die Berufsgenossenschaft bereits unterrichtet hat, und erinnern Sie Ihn an seine Meldepflicht."

Quelle: Arbeitsunfall und Wegeunfall: Diese Leistungen stehen Ihnen zu | DAHAG

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