Ich hatte Unfall in Öst. komm aus Deutschland, Gutachter sagte wenn ich nach deutschem Recht abrechne komm ich in Totalschaden, was ist besser nach Ö abrechne?
Ist es jetzt besser nach deutschem Recht oder nach österreichischem Recht abrechnen zu lassen.
Wo werde ich mehr bekommen. Der Gutachter sagt es ist nach österreichischem Recht besser weil die Stundensätze geringer sind und ich nicht in Totalschaden komme. Der Anwalt sagt ich komme aus Deutschland und soll nach deutschem Recht abrechnen lassen weil ich die Nettoreperaturkosten bekomme. Was aber vielleicht nicht ganz stimmt, weil man dann ja einen Wiederbeschaffungswert hat und man bekommt die Nettozahlung nur bis zu einem gewissen Teil. Und dann nur Ablöse.