Tagesmutter – die besten Beiträge

Tagesmutter verlangt Zuzahlung?

Hallo zusammen.

ich habe eine Tochter und erhalte kinderzuschlag.

meine Betreuungskosten werden übernommen und bislang wurde der hohe Mehraufwand, den meine Tagesmutter für 300 Euro monatlich angibt auch bezahlt.

in den 300 Euro soll ein Euro Stundenzuschlag für 120 h im Monat sein = 120 Euro und 180 Euro essensgeld

in meinem Vertrag konnte ich aber keine Vereinbarung dazu finden. Ich habe mich auch nicht im Detail darum gekümmert, weil es das Amt bisher gezahlt hat.

gestern sagte meine Tagesmutter, dass das Amt die Zuzahlung kürzen würde und das sie jetzt von mir und dem Papa eine Rechnung stellt. Ich solle das was das Amt nicht zahlt privat zahlen.

dee Papa hat gutmütig wie wir sind 150 Euro von den 300 im Voraus immer bezahlt, aber die Tagesmutter meinte bislang er bekommt alles zurück, das zahlt ja das Amt. Nub sagt sie, sie behält das ein, weil ihr ja Geld vom Amt gestrichen wurde.

  1. muss ich privat überhaupt etwas dazu zahlen, wenn ich Kinderzuschlag erhalte ?
  2. darf sie das Geld vom Papa einbehalten nur weil das Amt jetzt die vollen Kosten nicht mehr trägt ?
  3. ich konnte im Vertrag nichts schriftliches dazu finden. im Internet heißt es, dass es private Zuzahlungen für das Essen gibt. Das zahlt mein Amt aber sagt ihr Ansatz sei zu hoch.
  4. Muss ich den ein Euro zahlen, den sie pro Stunde privat in Rechnung jetzt stellen will ? Keine Angabe im Vertrag
Sozialrecht, kinderzuschlag, Tagesmutter, Bildung und Teilhabe

Tagesmutter wechseln nach Anmeldung?

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage, da ich im Internet noch nichts konkretes dazu finden konnte. Wir haben für unser 1 jähriges Baby ab Sommer (August 25) eine Tagesmutter gesucht und gefunden. Wir haben dann Tagesmutter A kennengelernt und bei ihr die Anmeldung für das Jugendamt unterschrieben. Leider hat sie uns total Druck gemacht, dass wir schon ab Juni die Eingewöhnung machen müssten, obwohl uns das eigentlich zu früh war. Da ich ja noch bis August in Elternzeit bin, will ich natürlich die restliche Zeit lieber noch mit meinem Kind genießen.

Jedenfalls ist es so, dass nun sich aber noch etwas für uns ergeben hat.. und zwar haben wir endlich eine größere Wohnung gefunden und die wäre halt weiter weg und wir haben daher Tagesmutter B in der Nähe gefunden, mit der wir auch mehr zufrieden sind. Diese hat ein richtiges Konzept und eine schönere Einrichtung für die Kinder und wir fühlen uns dort wohler. Dort können wir sogar in Ruhe ab August erst die Eingewöhnung machen, da ich sogar bis September noch Urlaub nehme und, falls mein Kind etwas länger benötigt, meinen Urlaub verlängern kann).

Wir haben jetzt Tagesmutter A gesagt, dass wir umzugsbedingt halt die Betreuung leider absagen müssen und zudem haben wir bisher ja nur die Anmeldung unterschrieben und keinen Vertrag!
Tagesmutter A ist natürlich nicht jetzt nicht begeistert und beharrt drauf, dass wir ihr schriftlich (wie im Vertrag steht) zu 2 Monaten kündigen und diese voll bezahlen. Aber es ist ja kein Vertrag unterschrieben wurden und sie weigert sich jetzt die Abmeldung beim Jugendamt vorzunehmen und so können wir die neue Tagesmutter noch nicht anmelden.

Ich hab daraufhin online einen Anwalt kontaktiert, der uns Recht gab, solange kein Vertrag unterschrieben wurde. Und bei einem mündlichen Vertrag (den sie erstmal beweisen müsste) würde nur 1 Monat Kündigungsfrist gelten. Da wir aber ja bei der Stadt nichts eingereicht haben und so auch nicht ermittelt wurde, wie viel wir überhaupt bezahlen müssten, weiß ja eh keiner wie viel wir überhaupt überweisen müssten.

Jedenfalls droht die TM uns nun auch mit einem Anwalt. Kann sie damit durchkommen und den Rechtsstreit gewinnen ohne unterschrieben Vertrag? Es tut mir ja auch leid für sie und hoffe sie findet noch ein anderes Kind zur Betreuung, aber wir möchten natürlich auch nicht für eine Leistung bezahlen, die wir nicht in Anspruch nehmen.

Freue mich über Tipps und Ratschläge :-) Danke

Vertrag, kindertagespflege, Tagesmutter

Darf eine Tagesmutter eine vorzeitige Kündigung ausschließen?

Hallo Zusammen,

wir würden gerne den Betreuungsvertrag, den wir mit der Tagesmutter unseres Sohnes vereinbart haben, ordentlich kündigen (3 Monate Kündigungsfrist laut Vertrag). Der Grund: wir haben die Möglichkeit unseren Sohn in der Krippe des Kindergartens unterzubringen, in den er nächstes Jahr sowieso gehen soll. Vorteil, als Krippenkind würde er priorisiert, das heißt, wir müssen nicht befürchten, dass er eventuell keinen Platz bekommt. Zudem sind wir mit der Tagesmutter inzwischen sehr unglücklich. Sie macht immer wieder "eigene" Regeln, die mit der vertraglichen Vereinbarung nicht mehr viel gemeinsam hat.

Zum Beispiel steht im Vertrag, dass die Betreuungsstätte jeden Tag ab 7:30 Uhr geöffnet hat und die Kinder bis 8:45 Uhr gebracht werden können. Leider hieß es dann, dass unser Sohn erst ab 8 Uhr kommen kann, denn so lange kein Kind regelmäßig um diese Zeit gebracht wird, möchte sie "jede Sekunde Schlaf ausnutzen". Dann hieß es: bitte bis spätestens 8:30 Uhr bringen. So wurde aus 1 und einer 1/4 Stunde plötzlich nur noch eine halbe Stunde mögliche Bringzeit. Inzwischen hat sie die Regel eingeführt, dass jedes Kind zu einer festgelegten Uhrzeit gebracht werden muss.

Zudem vergreift sie sich oftmals im Ton und gibt den Kindern sehr viel Zucker zu essen, was wir so nicht vereinbart haben. Der inkludierte Nachmittagssnack war mehr als einmal eine Packung Salzbrezeln anstelle eines Obsttellers beispielsweise.

Zusammen kommen also viele kleine Themen, die wir jedoch nicht als Kündigungsgrund angeben möchten, um keinen Streit vom Zaun zu brechen.

Problem: Im Vertrag steht allerdings in einem weiteren Absatz, dass der Vertrag vor dem 3. Geburtstag nicht kündbar ist. Der Vertrag also faktisch nicht gekündigt werden kann, denn wenn unser Sohn 3 Jahre alt wird, endet das Vertragsverhältnis sowieso. Diese Klausel widerspricht meinem Rechtsverständnis nach den gesetzlichen Regelungen im Rahmen eines solchen Vertrages (Dienstleistungsvertrag).

Meine Frage:darf in einem solchen Vertrag eine ordentliche Kündigung (eine fristgerechte Kündigung) ausgeschlossen werden? Also kann sie uns den Wechsel in eine andere Betreuungsstätte untersagen?

Vielen Dank, wer bis hier hin gelesen hat und vielleicht könnt ihr mir mit eurer Erfahrung weiterhelfen, so denn ihr mit einem solchen Fall schonmal in Berührung gekommen seid.

Viele Grüße!

Kindergarten, Kindertagesstätte, Tagesmutter

Mein Kleinkind schlägt andere Kinder und KiTa hat Vertrag gekündigt

Sorry erstmal für den langen Text..

Aufgrund meines Masterstudiums hatte ich mich dazu entschlossen, meine inzwischen 20 Monate alte Tochter vormittags für drei Tage die Woche in einer Kindertagespflege Einrichtung betreuen zu lassen. Die Betreuungspersonen haben zwar keinen pädagogischen Background, wirkten jedoch bei den ersten Treffen zunächst sympathisch und professionell. Da meien Tochter ein sehr offenes Kind ist, lief die Eingewöhnung an sich ganz gut. Sie ging gern auf andere Kinder zu und wollte auch mit diesen spielen und kuscheln.

Nachdem die Eingewöhnung abgeschlossen war, fingen allerdings die Probleme an. Meine Tochter ging auf andere Kinder zu und anstatt sie zu streicheln, griff sie ihnen vermehrt ins Gesicht, was den anderen Kindern auch weh tat. Ich dachte, dies sei nur eine Phase. Allerdings wurde es nicht besser, sondern eher schlimmer. Die "Übergriffe" in der Einrichtung kamen immer häufiger vor. Auch fing sie irgendwann sogar damit an, ein Kind meiner Mamafreundin, das sie schon sehr lange kennt, anzugreifen.

Es ist zu erwähnen, dass sie für ihr Alter schon sehr weit ist. Sie spricht 3- bis 4-Wörtsätze und versteht sogut wie alles. Also sollte sie auch verstehen, dass ich es nicht möchte, dass sie andere Kinder schlägt.

Immer, wenn sie zuhause den Jungen meiner Mamafreundin attakieren wollte, habe ihr ruhig erklärt, dass man sowas nicht tut und es dem anderen Kind weh tut. Dies funktionierte aber auch nach dem 50. Mal nicht, weshalb meine Stimme in einer solchen Situation dann srenger wurde. Eine Zeit lang wurde es besser; anstatt ihn schlagen zu wollen, streichelte sie ihn.

In der Kindertagespflege Einrichtung wurde es hingegen leider nicht besser. Hier hatte sie sogar ihre "Opfer". Während sie mit einigen Kindern sehr gut spielen konnte und diesen auch überhaupt nicht weh tat, schlug sie immer wieder dieselben Kinder. Generell fiel mir auf, dass es eher die Schwächeren und Jüngeren waren, die sie schlug und die Älteren, mit denen sie gut spielen konnte. Laut Tagespflegeleitung sagte sie vor ihren Attacken auch immer "Aua", weshalb ich auch davon ausgehe, dass sie weiß, dass es den anderen Kindern weh tut. Zuhause redete ich natürlich immer mit ihr, dass das nicht geht. Doch auch dort zeigte sich, dass sie ihre "Opfer" hat. Frage ich sie zum Beispiel "Was machst du mit Kind A?", dann sagt sie "Kind A fangen spielen", frage ich sie hingegen "Was machst du mit Kind B?", dann antwortet sie "Kind B aua".

Ich kann mir einfach nicht erklären, wieso sie das tut. Meine Erziehung ist sehr liebevoll und ich bin immer sehr geduldig mit ihr. Ich würde nie physische Gewalt an ihr anwenden. Auch meine und ihre Beziehung zu ihrem Papa ist harmonisch. Und abgesehen von ihren Attaken, ist sie ein sehr liebes, offenes und lustiges Kind. (Eventuell etwas aktiver als andere Kinder)

Nun hat mich die Tagespflage Einrichtung angerufen und mir gesagt, sie wollen den Vertrag mit ihr kündigen, da sich nun Eltern darüber beschwert hätten, ihre Kinder würden die Haustiere oder Geschwister schlagen, was sie wohl auf meine Tochter zurückführen würden. Ich finde es sehr schade, dass über sie so geredet wird, als sei sie ein kleines Monster.. Zudem benötigte ich diesen Platz dringend, um mein Studium beenden zu können. Ich weiß wirklich nicht weiter und bin zutiefst traurig über die gesamte Situation. Ich hoffe auf Hilfe, da ich nicht weiß, was ich tun soll.

Erziehung, Kleinkind, Betreuung, Tagesmutter, Aggressivität, kleinkind-erziehung

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