Tagesmutter verlangt Zuzahlung?

3 Antworten

Die Tagesmutter hat eine Leistung erbracht.

In dem Vertrag wurde garantiert ein Entgelt vereinbart.

Sie hat somit durch Erbringung der Leistung einen Anspruch auf das Geld.

Diesen Anspruch hat sie gegenüber dem Vertragspartner, also vermutlich dir und/oder dem Vater.

Ob das Amt für euch die Kosten übernimmt oder nicht spielt hierbei keine Rolle. Das ist euer Problem, nicht das der Dienstleistenden. Sie muss die Leistung erbringen und darf darauf eine Zahlung ihrer Leistung verlangen.

Ihren Teil des Vertrages hat sie erfüllt, nehme ich an. Jetzt folgt die Verpflichtung des Vertragspartners auf Zahlung, also deine Verpflichtung.

Wird nicht gezahlt, kann sie natürlich das Geld verlangen, auch für bereits erbrachte, noch nicht bezahlte Leistungen.

Wenn du glaubst, dass der Vertrag nicht rechtens ist, dann geh damit zum Anwalt.

Wenn der Vertrag, den du unterschreiben hast, so wie er ist gültig ist, müsstest du die darin vereinbarten Leistungen bezahlen, ja.

wenn du ihre Leistungen weiter willst, wirst du (oder wer auch immer) wohl ihren Preis zahlen müssen!


Pyrophoric 
Beitragsersteller
 22.01.2025, 07:11

Mein Kind geht ab Donnerstag in Kindergarten sie will es rückwirkend verlangen

horribiledictu  22.01.2025, 07:15
@Pyrophoric

sie hat Anspruch auf volle Bezahlung ihrer Leistung. DU bist ihre Vertragspartnerin, nicht das Amt, wahrscheinlich auch nicht der Vater... das Amt erstattet DIR die Kosten - wenn es das nicht mehr tut, gehen die halt auf deine Kappe.