Tagesmutter verlangt Zuzahlung?
Hallo zusammen.
ich habe eine Tochter und erhalte kinderzuschlag.
meine Betreuungskosten werden übernommen und bislang wurde der hohe Mehraufwand, den meine Tagesmutter für 300 Euro monatlich angibt auch bezahlt.
in den 300 Euro soll ein Euro Stundenzuschlag für 120 h im Monat sein = 120 Euro und 180 Euro essensgeld
in meinem Vertrag konnte ich aber keine Vereinbarung dazu finden. Ich habe mich auch nicht im Detail darum gekümmert, weil es das Amt bisher gezahlt hat.
gestern sagte meine Tagesmutter, dass das Amt die Zuzahlung kürzen würde und das sie jetzt von mir und dem Papa eine Rechnung stellt. Ich solle das was das Amt nicht zahlt privat zahlen.
dee Papa hat gutmütig wie wir sind 150 Euro von den 300 im Voraus immer bezahlt, aber die Tagesmutter meinte bislang er bekommt alles zurück, das zahlt ja das Amt. Nub sagt sie, sie behält das ein, weil ihr ja Geld vom Amt gestrichen wurde.
- muss ich privat überhaupt etwas dazu zahlen, wenn ich Kinderzuschlag erhalte ?
- darf sie das Geld vom Papa einbehalten nur weil das Amt jetzt die vollen Kosten nicht mehr trägt ?
- ich konnte im Vertrag nichts schriftliches dazu finden. im Internet heißt es, dass es private Zuzahlungen für das Essen gibt. Das zahlt mein Amt aber sagt ihr Ansatz sei zu hoch.
- Muss ich den ein Euro zahlen, den sie pro Stunde privat in Rechnung jetzt stellen will ? Keine Angabe im Vertrag
3 Antworten
Die Tagesmutter hat eine Leistung erbracht.
In dem Vertrag wurde garantiert ein Entgelt vereinbart.
Sie hat somit durch Erbringung der Leistung einen Anspruch auf das Geld.
Diesen Anspruch hat sie gegenüber dem Vertragspartner, also vermutlich dir und/oder dem Vater.
Ob das Amt für euch die Kosten übernimmt oder nicht spielt hierbei keine Rolle. Das ist euer Problem, nicht das der Dienstleistenden. Sie muss die Leistung erbringen und darf darauf eine Zahlung ihrer Leistung verlangen.
Ihren Teil des Vertrages hat sie erfüllt, nehme ich an. Jetzt folgt die Verpflichtung des Vertragspartners auf Zahlung, also deine Verpflichtung.
Wird nicht gezahlt, kann sie natürlich das Geld verlangen, auch für bereits erbrachte, noch nicht bezahlte Leistungen.
Wenn du glaubst, dass der Vertrag nicht rechtens ist, dann geh damit zum Anwalt.
Wenn der Vertrag, den du unterschreiben hast, so wie er ist gültig ist, müsstest du die darin vereinbarten Leistungen bezahlen, ja.
wenn du ihre Leistungen weiter willst, wirst du (oder wer auch immer) wohl ihren Preis zahlen müssen!
sie hat Anspruch auf volle Bezahlung ihrer Leistung. DU bist ihre Vertragspartnerin, nicht das Amt, wahrscheinlich auch nicht der Vater... das Amt erstattet DIR die Kosten - wenn es das nicht mehr tut, gehen die halt auf deine Kappe.
Mein Kind geht ab Donnerstag in Kindergarten sie will es rückwirkend verlangen