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Welche Art (DIN) Zählerschrank ist das, was im Bild zu sehen ist?

Könnt' ihr mich aufklären?

(Was ich nicht will (!): Beleidigungen und wirre Vorwürfe, ich hätte die Frage schon mehrfach gestellt; also nur rein vorsorglich (!): Nein, ich habe diese Frage noch nie gestellt!)

Die Frage basiert auf den aktuell gültigen TAB NS Westnetz. (Seite 31)

Hintergrund der Frage: "Umstellung von konventioneller Messeinrichtung (Ferraris) auf moderne Messeinrichtung"

(weisse und schwarze Felder dienen nur zum Datenschutz, sind nicht relevant für die Beantwortung der Frage)

Vielleicht relevant: Der Zähler (Wechselstromzähler) rechts ist von 1974 (zuletzt geeicht 1985), darüber steht an der "Befestigungsplatte", wie ich es mal nenne, "NZ", links über dem der neuen Messeinrichtung steht "NH". An selber Stelle des neuen Zählers war vorher der selbe Zähler wie rechts. Zählerkasten selbst ist aus Holz. Den Rest sieht man ja, wie es innen aussieht.)

Zusatzfrage: Sieht die Anlage eurer Meinung nach aus, als sei sie nach den heutigen anerkannten Regeln der Elektrotechnik (VDE usw.) zulässig?

Bild zum Beitrag
43870 DIN; um genau zu sein: 0%
DIN VDE 0603 (VDE 0603) 0%
Andere Antwort: 0%
Unzulässig/grob fahrlässig/dilettantisch/Gefahr in Verzug 0%
Technik, Strom, Handwerk, Elektrik, Elektrotechnik, Immobilien, Tabs, DIN, Elektroinstallation, HAK, Hausinstallation, Haustechnik, Normen, Stromversorgung, Konfession, Netzbetreiber, VDE

HOHE Stromnachzahlung, kann man dagegen vorgehen?

Hallo miteinander,

wir hoffen sehr, auf den ein oder anderen "Experten" zu treffen, der sich diesbezüglich auskennt. Folgender Sachverhalt: Mein Mann und ich sind im August 2018 in die erste gemeinsame Wohnung gezogen, wo wir direkt einen Brief von unserem örtlichen Grundversorger bekommen haben. Dieser fordete uns auf den Zählerstand mitzuteilen, was wir auch taten. Sie rechneten für uns 42€/mtl aus und schickten uns Ende Dezember eine Gutschrift i.H.v fast 70€. Zum 1.1.2019 drosselten Sie den monatlichen Beitrag auf 12€, was uns sehr wenig erschien, aber wir dachten "gut, die werden es schon wissen". Nur blöd, dass wir für das Jahr 2019 keinen Strom abgezählt haben, da uns kein Brief erreichte, der uns dazu aufforderte. Die Stromgesellschaft sagt aber, der Brief ging raus...

Für das Jahr 2020 haben wir aber den Brief erhalten und so schickte ich den Zählerstand ihnen per E-mail. Böse Überraschung heute: 898€ Nachzahlung, WEIL: für das komplette Jahr 141 kWh seitens der Stromgesellschaft ermittelt wurde und für das Jahr 2020 ganze 3100 kWh für ein zwei-Personen-Haushalt. Mein Mann und ich sind ratlos, wissen nicht wie wir diese Summe begleichen sollen, selbst der Abschlag wurde auf 99€ erhöht. Ich hoffe sehr, dass wir dagegen ein wenig tun können, es kann doch nicht sein, dass man 141 kWh SCHÄTZT? Realistisch sind doch mindestens 1500 kWh für einen 2-Personen-Haushalt. Für jede Information und Beratung wären wir sehr dankbar.

Recht, Stromanbieter, Stromverbrauch, Stromversorgung, Wucher

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