Aufhebung der Stromsperre - Macht der Versorger Schwierigkeiten?

6 Antworten

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Der Vermieter muss definitiv nicht für die Stromrechnung des Mieters aufkommen, das hat das BGH 2014 entschieden (Az. VIII ZR 316/13). Wie es mit der Sperre aussieht weiß ich aber nicht.

bwhoch2 
Fragesteller
 06.11.2020, 12:31

Klasse Antwort! Danke. Ich werde mir das Urteil anschauen, denn das brauche ich, wenn ich mit dem Versorger rede, falls dieser meint, Probleme machen zu müssen. Schließlich nützt alles Rechtliche nichts, wenn sich der Netzbetreiber quer legt und die Wohnung weiterhin ohne Strom lässt.

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Antwort aus dem Bauch heraus, nicht rechtlich fundiert

Das Unternehmen muss sein Geld beim Kunden einklagen. Der Nachmieter kann einen Vertrag mit einem Stromunternehmen schließen unabhängig von dieser Klage.

Auch der Vermieter müsste dies mit dem Grundversorger tun können, das Vertragsverhältnis bestand ja zwischen dem Vormieter und dem Unternehmen.

Wenn die Mieterin einen eigenen Versorgungsvertrag hatte, hat der Vermieter mit ihren Schulden nichts zu tun.

Trotzdem muss er die Freischaltrung wieder bezahlen. Sonst wird eben NICHT frei geschaltet.

Hipponax  06.11.2020, 12:30

Selbst wenn die Mieterin keinen Versorgungsvertrag hat, hat der Vermieter nichts mit den Schulden zu tun.

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DerHans  06.11.2020, 12:37
@Hipponax

Bei einer "Einliegerwohnung" geht das ja manchmal direkt über den Vermieter, was hier wohl nicht der Fall ist.

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Hipponax  06.11.2020, 12:39
@DerHans

Scheint so, aber dann würde eine andere Fallkonstellation vorliegen.

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bwhoch2 
Fragesteller
 06.11.2020, 12:32

Die Kosten der Freischaltung würde ich notfalls bezahlen, nicht aber die Rückstände der Mieterin.

Kosten der Freischaltung kann ich dann immer noch von der hoffentlich irgendwann wieder zahlungsfähigen Mieterin einfordern. Vermutlich wird von der Kaution dafür nichts übrig bleiben.

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DerHans  06.11.2020, 12:35
@bwhoch2

Von der Mieterin hast du ja (hoffentlich) noch die Kaution.

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bwhoch2 
Fragesteller
 06.11.2020, 12:37
@DerHans

... von der wohl nicht viel übrig ist, um auch noch die Stromkosten oder Freischaltkosten abzudecken. Ich befürchte Schlimmes, wenn ich die Wohnung erst einmal von innen zu sehen bekomme.

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anitari  06.11.2020, 12:43

Die Freischaltung bezahlen ist ja das kleinere Übel.

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Solange nur unterbrochen wurde und der Zähler nicht vom Sperrkassierer entfernt wurde, wird sich der Energieversorger nach eigener Erfahrung als Vermieter und WEG-Verwalter an seinen interimsweisen Vertragspartner "ExMieter" halten und die Versorgung mit dem Zählernachfolger und aktuellem Zählerstand wieder aufnehmen.

Ärgerlich wäre die Entfernung des Zählers da dann ca. € 1.200 für die Neuinstallation samt Abnahme durch einen Abnahmeberechtigten anfallen, die dann zu Lasten des Eigentümers gehen, der sein Forderungsglück wiederum gegenüber dem Ex-Mieter versuchen kann.

bwhoch2 
Fragesteller
 06.11.2020, 12:36

Gott sei Dank, der Zähler ist noch da!

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Weder der Eigentümer noch ein möglicher neuer Mieter müssen die Schulden des vorherigen Mieters zahlen.

Der Anbieter bzw. Netzbetreiber muß die Stromversorgung unverzüglich wieder herstellen.

Soweit die graue Theorie.

Erfahrung habe ich damit Gott sei dank nicht, aber oft gelesen das der Anbieter bzw. Netzbetreiber da Probleme macht.

bwhoch2 
Fragesteller
 06.11.2020, 12:34

Das befürchte ich eben auch. Danke.

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