Stromsperre auch an neuer Adresse?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Ja kann an neuer Adresse sperren 67%
Nein kann nicht an neuer Adresse sperren 33%

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein kann nicht an neuer Adresse sperren

grundsätzlich ist es so, dass der Grundversorger nur in dem Gebiet, in dem er auch die Grundversorgung durchführt, eine Stromsperre veranlassen kann. Wenn du also in einen anderen Ort ziehst, in dem ein anderer Grundversorger tätig ist, kann dein bisheriger Grundversorger dort keine Stromsperre veranlassen.

Wenn du an deinem neuen Wohnort einen anderen Anbieter als Lieferant wählen möchten, steht dem grundsätzlich nichts entgegen. Der Netzbetreiber hat hierbei keine Entscheidungsbefugnis, er ist lediglich für den technischen Betrieb des Netzes zuständig. Die Wahl des Stromanbieters liegt allein bei dir als Verbraucher.

Woher ich das weiß:Recherche
Mithras279 
Fragesteller
 02.01.2024, 17:35

Diese Information habe ich von meinem Anwalt heute bekommen

Also für jeden der auch mal in dieser Situation stecken sollte, hier ist die Antwort.

Manchmal muss man eben Experten statt Hobbymeinungen zu Rate ziehen

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Kleines Update

Ich konnte mittlerweile einen neuen Stromanbieter an meiner neuen Adresse finden. Habe natürlich auch einige Absagen bekommen aber nun bin ich bei einem Anbieter fündig geworden, der mir auch schon die Auftragsbestätigung und die Freigabe durch den Netzbetreiber geschickt hat.

Ja kann an neuer Adresse sperren

Du hast eine Sperre vom jetzigen Grundversorger erhalten.

Diese wird vom Netzbetreiber umgesetzt. Der Grundversorger hat also den Netzbetreiber angewiesen die Versorgungsstelle zu sperren.

Nun möchtest Du im Nachbarort bei einem anderen Versorger (aber im gleichen Netz) eine Versorgung beantragen. [Das ist schon selten.] Der neue Versorger wird Deine Daten dem alten/neuen Netzbetreiber übermitteln. Dieser wird über die Sperre stolpern und auf den Forderungsausgleich bestehen.

Der neue Stromversorger in spe wird an Dich heran treten und die Versorgung einstweilig verweigern. Bis alle Altlasten bezahlt sind.

Nur wenn einer in der Kette pennt, bekommst Du einen Vertrag und Strom wird dann geliefert

Gehört Glück dazu. Die Wahrscheinlichkeit ist aber nicht schlecht.

Hast Du erst einmal Strom, dann kann der ehemalige Versorger nur über ein Inkasso sein Erfolg suchen, d.h. seinem Geld hinterher rennen.

Der ehemalige Stromversorger selbst, kann Deinen neuen Anschluss nicht sperren lassen.

Eine übergreifend "schwarze Liste" gibt es m.W. nicht.

Mithras279 
Fragesteller
 02.01.2024, 06:37

was ich nicht verstehe ist, warum sollte der Netzbetreiber auf Forderungsausgleich bestehen?
Die Forderung ist ja nicht beim Netzbetreiber entstanden sondern bei zuständigen Grundversorger

und nach deiner Einschätzung gäbe es aber dann ja eine schwarze Liste weil der Netzbetreiber dann quasi die Forderung in Vertretung für den Grundversorger einfordern würde und daher auch entsprechende Maßnahmen an jeglicher neuen Adresse umsetzen würde wenn er darüber in Kenntnis gesetzt wird.

hier bei uns ist der Netzbetreiber z.B. für ein Gebiet von ca. 100km Umkreis zuständig

nach meiner Recherche ist der Netzbetreiber auch nie für Vertragsforderungen zuständig sondern nur für die Bereitstellung, Wartung und Versorgung mit Strom.
Er wird nur vom Grundversorger beauftragt an einer Adresse die Versorgung zu unterbrechen, weil der Grundversorger selbst keine technischen Berechtigungen hat.

jetzt bin ich sehr perplex, dass der Netzbetreiber dann die Forderung einfordern wird....mit diesem hatte ich in den Bezug nämlich noch nie Kontakt gehabt im Mahn- bzw. Inkassoverfahren.
Lediglich der Techniker der dem Strom abgestellt hatte

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DietmarBakel  02.01.2024, 12:38
@Mithras279
...warum sollte der Netzbetreiber auf Forderungsausgleich bestehen?

Er ist Erfüllungsgehilfe und quasi Nebengläubiger. Ein Teil der Forderung steht ja ihm zu.

Übrigens darf (bei uns jedenfalls) der Netzbetreiber auch Geld entgegennehmen.

Eintreiben (aktiv) wird aber der Versorger nicht der Netzbetreiber.

nach deiner Einschätzung gäbe es aber dann ja eine schwarze Liste weil der Netzbetreiber dann quasi die Forderung in Vertretung für den Grundversorger einfordern würde und daher auch entsprechende Maßnahmen an jeglicher neuen Adresse umsetzen würde wenn er darüber in Kenntnis gesetzt wird.

Nein. Aber der Datenaustausch muss ja stattfinden. Sonst würde der Netzbetreiber Dich ja zur Sperrung gar nicht finden können. Der Netzbetreiber hat sicher einen eigene Datensatz seiner Lieferadressen und seiner Zähleinrichtungen. Da hat jeder Kunde einen Status.

Entsprechend wird es beim Netzbetreiber heftig blinken, wenn Dein Name im Stapel "Neue Lieferanfragen" auftaucht.

Anders und so gemeint, wäre eine netzübergreifende Benachrichtigung über alle Säumigen der BRD und deren Wohnstatus. Das scheint mir durch Datenschutz nicht zulässig.

Ich bin aber kein Jurist.

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