HOHE Stromnachzahlung, kann man dagegen vorgehen?

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Mein Mann und ich sind im August 2018 in die erste gemeinsame Wohnung gezogen, wo wir direkt einen Brief von unserem örtlichen Grundversorger bekommen haben.

Logisch - sofern ihr keinen Vertrag mit einem beliebigen anderen Lieferanten abgeschlossen hattet.

Dieser fordete uns auf den Zählerstand mitzuteilen, was wir auch taten.

Normal.

Sie rechneten für uns 42€/mtl aus

Das wäre für einen 2-Personen-Haushalt ohne WW ausgesprochen billig. Habt ihr denn dem Versorger mitgeteilt, dass ihr dort zu zweit wohnt?

und schickten uns Ende Dezember eine Gutschrift i.H.v fast 70€.

Das konnte doch unmöglich stimmen. Habt ihr denn nicht mal zwischendurch den Zählerstand überprüft? Ggfs. war diese Gutschrift gar nicht für euch, sondern für den Vormieter.

Zum 1.1.2019 drosselten Sie den monatlichen Beitrag auf 12€

Das ist die Folge der Erstattung auf die geleisteten VZ, allerdings muss euch doch aufgefallen sein, dass das viel zu wenig ist.

Nur blöd, dass wir für das Jahr 2019 keinen Strom abgezählt haben, da uns kein Brief erreichte, der uns dazu aufforderte

Auch das muss einem auffallen.

Für das Jahr 2020 haben wir aber den Brief erhalten

Nein, sondern für den Zeitraum 08/2019 bis 07/2020, vermute ich mal. Die Jahresrechnung erfolgt meistens im 12-Monats-Rhythmus ab Anmeldung. Das Jahr 2020 ist ja noch nicht um, deswegen kann die Abrechnung nicht gleich dem Kalenderjahr sein.

und so schickte ich den Zählerstand ihnen per E-mail. Böse Überraschung heute: 898€ Nachzahlung, WEIL: für das komplette Jahr 141 kWh seitens der Stromgesellschaft ermittelt wurde

Der Sinn dieses Satzes bleibt im Dunkel. Für welchen Zeitraum hat der Versorger 141 kWh ermittelt - für 2018? Das würde zumindest die Reduktion der VZ auf € 12.--/mtl. erklären, denn das ist vermutlich der Grundpreis.

und für das Jahr 2020 ganze 3100 kWh für ein zwei-Personen-Haushalt.

3100 kWh sind viel, sogar sehr viel, für nur 2 Personen. Üblich wären so um die 2500 kWh, wenn die WW Bereitung nicht elektrisch läuft. Sofern der Versorger die 3100 kWh allerdings von 01/2019 bis Ablesung 2020 berechnet hat, würde es wohl stimmen.

Klärung kann hier nur der Kundendienst des Versorgers herbeiführen, sofern sich das nicht aus der Aufstellung der Abrechnung ergibt.

Mein Mann und ich sind ratlos, wissen nicht wie wir diese Summe begleichen sollen,

Den Kundendienst kontaktieren, und eine Ratenzahlung vereinbaren.

selbst der Abschlag wurde auf 99€ erhöht.

Logisch, bei der NZ.

Ich hoffe sehr, dass wir dagegen ein wenig tun können

Nein. Der Verbrauch ist ja angefallen, also muss er auch bezahlt werden.

Colopia  29.10.2020, 15:29
3100 kWh sind viel, sogar sehr viel, für nur 2 Personen.

ich würde eher sagen selbst mit WW Bereitung ohne Strom kaum zu erreichen!

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Da Du Deine Zählerstände ja kennst, ist wichtig, ob der Verbrauch stimmt. Wenn ja dann hast Du auch zu zahlen. Es ist ja auch Deine Schuld, daß Du keine Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2019 angefordert hast.

Realistischer durchschnittlicher Stromverbrauch für 2 Personen im Jahr liegt eher bei 2400 kwh...... rund 6,6 kwh je Kalendertag.

Und wenn Ihr dann wirklich so naiv wart .... lediglich einen monatlichen Abschlag von 12 ! Euro zu leisten .... was vermutlich lediglich geringfügig höher als die durchschnittliche monatliche Grundgebühr ist, dann solltet Ihr Euch jetzt im Nachhinein nicht wundern.

Versucht also mit dem Anbieter Ratenzahlung zu vereinbaren .... bzw. Dispo auf Eure Bankkonten.

spätestens, nach den 12€/Monat Abschlagszahlung wird doch ein normaler Mensch hellhörig und denkt sich, dass das niemals reichen kann, um den Stromverbrauch eines 2-Personen-Haushalts in einem Jahr zu decken !
Ein Anruf beim Anbieter hätte genügt und man kann die monatliche Abschlagszahlung problemlos erhöhen, auf sinnvolle 40 oder 50 € o.ä.

Einfach zu denken "Die werden es schon wissen" ist mehr als blauäugig und zieht - wie man jetzt sieht - eine saftige Nachzahlung nach sich, die auch berechtigt ist. Ein kleinbisschen Eigenverantwortung sollte man erwachsenen Menschen schon abverlangen können.

Die monatlichen Zahlungen sind ja nur Abschläge. Das solltest Du eher als Service verstehen (auch wenn da für den Dienstleister mehr hinter steckt). Zahlen wirst Du müssen, soweit der berechnete Verbrauch tatsächlich angefallen ist.

es kann doch nicht sein, dass man 141 kWh SCHÄTZT?

Wenn dir das so klar ist, warum hast Du dann nicht schon bei Nennung des Abschlagplans bei Dienstleister angefragt? Das gleiche gilt für die fehlende Jahresablesung.

Bei der Erstellung der Pläne wird oft auch berücksichtigt, was der Vormieter verbraucht hat, um die spezifischen Gegebenheiten einfliessen zu lassen.

Spreche mit dem Dienstleister. In solchen Fällen erklären sie sich oft bereit, dass erstmal nur ein Teil des Betrags sofort gezahlt wird und der Rest durch eine Erhöhung des Abschlags abgestottert wird.