HOHE Stromnachzahlung, kann man dagegen vorgehen?

Hallo miteinander,

wir hoffen sehr, auf den ein oder anderen "Experten" zu treffen, der sich diesbezüglich auskennt. Folgender Sachverhalt: Mein Mann und ich sind im August 2018 in die erste gemeinsame Wohnung gezogen, wo wir direkt einen Brief von unserem örtlichen Grundversorger bekommen haben. Dieser fordete uns auf den Zählerstand mitzuteilen, was wir auch taten. Sie rechneten für uns 42€/mtl aus und schickten uns Ende Dezember eine Gutschrift i.H.v fast 70€. Zum 1.1.2019 drosselten Sie den monatlichen Beitrag auf 12€, was uns sehr wenig erschien, aber wir dachten "gut, die werden es schon wissen". Nur blöd, dass wir für das Jahr 2019 keinen Strom abgezählt haben, da uns kein Brief erreichte, der uns dazu aufforderte. Die Stromgesellschaft sagt aber, der Brief ging raus...

Für das Jahr 2020 haben wir aber den Brief erhalten und so schickte ich den Zählerstand ihnen per E-mail. Böse Überraschung heute: 898€ Nachzahlung, WEIL: für das komplette Jahr 141 kWh seitens der Stromgesellschaft ermittelt wurde und für das Jahr 2020 ganze 3100 kWh für ein zwei-Personen-Haushalt. Mein Mann und ich sind ratlos, wissen nicht wie wir diese Summe begleichen sollen, selbst der Abschlag wurde auf 99€ erhöht. Ich hoffe sehr, dass wir dagegen ein wenig tun können, es kann doch nicht sein, dass man 141 kWh SCHÄTZT? Realistisch sind doch mindestens 1500 kWh für einen 2-Personen-Haushalt. Für jede Information und Beratung wären wir sehr dankbar.

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spätestens, nach den 12€/Monat Abschlagszahlung wird doch ein normaler Mensch hellhörig und denkt sich, dass das niemals reichen kann, um den Stromverbrauch eines 2-Personen-Haushalts in einem Jahr zu decken !
Ein Anruf beim Anbieter hätte genügt und man kann die monatliche Abschlagszahlung problemlos erhöhen, auf sinnvolle 40 oder 50 € o.ä.

Einfach zu denken "Die werden es schon wissen" ist mehr als blauäugig und zieht - wie man jetzt sieht - eine saftige Nachzahlung nach sich, die auch berechtigt ist. Ein kleinbisschen Eigenverantwortung sollte man erwachsenen Menschen schon abverlangen können.

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