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Kann ich jetzt nochmal vor Gericht landen verfassungswidriger Zeichen

Hi, ich hätte eine Frage. Ich wurde vor knapp einem Jahr angezeigt wegen der Verwendung verfassungswidriger Zeichen. Es hatte etwas mit *dolf und diesem Kreuz zu tun. Ich soll So Staatsanwaltschaft heil hitl*er und Diese Kreuze ihr wisst was ich meine gesprüht haben! (Ob ich das war odee net sage ich lieber net) Ich habe damals bei der Polizei die Aussage verweigert. Dann kam ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft, aber ich habe Widerspruch eingelegt, weil ich einen guten Plan hatte (was ja net schlimm ist Anwälte haben auch nen plan) Ich dachte wirklich, dass ich mit diesem Plan verlieren würde Und hatte eigentlich bereut Wiederspruch eingelegt zu Haben 🤣. Aber dann ging ich vor Gericht. Die Richterin war locker 30, also noch sehr jung. Auch die Staatsanwältin war ultra jung. Ich hatte erwartet, dass dort 60-jährige Richter Männer mit Justiz Sicherheit sitzen und der Saal voll ist – aber nein. Der Saal war leer, und alle waren nett. Der Saal war komplett leer nur die Staatsanwaltschaft und Richterin Ich habe meinen Plan, den ich wochenlang geübt hatte, vorgetragen Wie jeder Anwalt es auch tun würde. Und am Ende – noch an diesem Tag kam das mündliche Urteil zu meinen Gunsten. Das bedeutet, ich muss weder die 1.600 Euro Strafe aus dem Strafbefehl zahlen noch Gerichtskosten übernehmen. Einen Anwalt hatte ich nicht. Die Bestätigung Urteilsverkündung wurde mir per Post zugesendet und ist tatsächlich gestern in meinem Postfach gelandet. Nun meine Frage: Da der Fall ja jetzt beendet ist und niemand zweimal für dieselbe Tat verurteilt werden kann – kann ich jetzt (Theportisch) Also Beispiel einfach zugeben, dass ich gelogen "habe" und es eigentlich doch getan habe???? Oder wäre das Nicht möglich??? Weil als beschuldigter darf ich ja lügen wie ich will, mein gutes Recht? Oder net

Ja 62%
Nein 38%
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Meinung des Tages: Schwangerschaftsabbrüche sollen rechtmäßig werden – wäre eine Durchsetzung vor den Neuwahlen sinnvoll?

Triggerwarnung: In dieser Meinung des Tages kommen Themen wie Schwangerschaft(sabbruch) sowie sexuelle Übergriffe vor.

Der Paragraf 218 dürfte zu den bekanntesten und umstrittensten in Deutschland führen. Er regelt die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Doch womöglich könnte dieser nun aus dem Strafgesetzbuch verschwinden.

Aktueller Stand

Der Abbruch von Schwangerschaften gilt derzeit als rechtswidrig, außer es besteht eine Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die Schwangerschaft Folge einer Sexualstraftat ist.

Wenn innerhalb der ersten 12 Wochen die Schwangerschaft aus anderen Gründen beendet wird, bedarf es dafür eines Gesprächs bei der Beratungsstelle – das Vorgehen bleibt zwar straffrei, ist aber per Definition dennoch rechtswidrig.

Das soll geändert werden

328 Bundestagsabgeordnete wollen, dass es eine Reform gibt. Im Strafgesetzbuch soll künftig nur mehr geklärt werden, was geschieht, wenn der Abbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren durchgeführt wird. Alles andere soll im „Schwangerschaftskonfliktgesetz“ geklärt werden. Unter anderem auch, dass Abtreibungen bis zur 12 Woche rechtmäßig sein sollen, wenn eine Beratung erfolgt ist und ein Arzt den Abbruch durchführt.

Ob es noch vor den Neuwahlen dazu kommt, dass der Paragraf abgeschafft wird, ist fraglich. Buschmann lehnt eine Reform vor den Neuwahlen ab, auch die Union möchte keine Gesetze mehr beschließen. Doch: Für die Änderung bedarf es 367 Stimmen – das heißt derzeit fehlen nur noch 39. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass noch einige Stimmen von SPD, Grünen, Linken sowie von einigen des BSW dazu kommen könnten. Obwohl Union und FDP sich dagegen ausgesprochen haben, wird außerdem damit gerechnet, dass einige Stimmen von den Mitgliedern kommen könnten. 

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass die nötigen Stimmen zusammenkommen werden?
  • Was wären mittel- und auch langfristig Konsequenzen der Abschaffung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und bitten Euch, auch bei diesem sensiblen Thema unsere Netiquette zu beachten.

Vielen Dank und viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Der Paragraf sollte vor den Neuwahlen abgeschafft werden, da... 64%
Der Paragraf sollte gar nicht abgeschafft werden, denn... 29%
Der Paragraf kann danach abgeschafft werden, weil... 7%
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