Minderjährige bucht Pauschalurlaub ohne Erlaubnis der Eltern- Vertrag unwirksam?

ich (17) habe eine pauschalreise mit 3 personen nach marokko gebucht. bezahlt hab ich noch nicht. ich habe die richtige daten von meiner mutter, meinem bruder und von mir gegeben (damit meine ich, vornamen, nachnamen etc.) meine eltern haben das aber nicht erlaubt und ich bin minderjährig.ich habe die reise am 26.august gebucht und gestern storniert. die stornogebühren beträgt 95% (!) vom reisepreis, was einfach zu hoch ist! aber da ich minderjährig+ meine eltern die reise nicht eingewilligt haben, müsste ich doch noch glück haben und da frei rauskommen ohne eine große summe zahlen zu müssen oder? (das waren um die 950€) . bin ich dann trotzdem von dem Vertrag befreit und muss das ganze nicht zahlen? oder muss ich diesen betrag zahlen? hilft mir der taschengeldparagraph hierbei auch?- ich weiß, dass es normal gehen würde, aber bei einer pauschalreise bin ich mir nicht sicher. ich arbeite nicht, heißt ich verdiene kein geld. bin noch schülerin und das geld ist einfach viel zu viel für mich. ich bin echt am verzweifeln und wir konnten die reise sowieso nicht antreten. reiserücktrittversicherung habe ich nicht gemacht. (Das war echt dumm von mir, ich weiß. :/)

bitte gescheite antworten.

danke im vorraus für eure antworten. hoffentlich könnt ihr mir hierbei weiterhelfen. :/

P.S Wir haben eine Reise gesucht und hatten auch Geld dabei, also könnten wir somit auch die Reise buchen. Ich sollte dann nach eine Reise suchen, habe dann schon eine Reise gefunden und diese dann gebucht und im Nachhinein stellte sich heraus, dass meine Elternteile bzw Mutter nicht einverstanden war. Sie wollte nämlich woanders.

Übrigens : wir werden höchstwahrscheinlich sowieso die stornogebühren bezahlen und ich werde das geld dann meine eltern bzw meiner mutter zurück schulden.

(Ich besitze selbst auch geld, nur nicht so viel. Da ich mal in den Ferien ein Schülerjob gemacht habe (sehr lang her) oder bei der Arbeit von meinem Eltern aushelfe, bekomme ich ebenfalls ein wenig geld dazu. Würde allerdings sagen, dass es sich hierbei eher um Taschengeld handelt .

Reise, Recht, Vertrag, minderjährig, Reisebuchung, Pauschalreise, stornieren, Taschengeldparagraph, Reisen und Urlaub
Hochzeitsfotograf 2 Monate vor dem Termin stornieren? Welche Folgen?

Hallo,

also ich habe einen Dienstleistungsvertrag für eine Hochzeit mit einem Fotografen (Nebenberuf) abgeschlossen. Nach einem persönlichen Vorgespräch. Der Termin, für den die Dienstleistung beauftragt wurde, ist der 20.06.2015

Leider ist nun die Hochzeit aufgrund Privater Probleme komplett abgesagt.

Die komplette Korrespondenz über den Vertragsabschluss ist über email gelaufen. Die Auftragsbestätigung zur Hochzeitsfotografie habe ich am 07.03.2015 erhalten und selber per email dann am 07.03.2015 die Richtigkeit der Angaben bestätigt.

Nun habe ich am 18.04.2015 aufgrund der nicht stattfindenden Hochzeit den Termin storniert, es sind ja noch über 2 Monate bis zu dem bestätigten Termin (20.06.2015), aber ich kann ja eine Dienstleistung nicht mehr annehmen, für etwas das nicht stattfinden wird:

Sehr geehrter Herr xxx, Leider muss ich den Termin am 20.06.2015 stornieren, da die Hochzeit abgesagt ist. Es tut mir sehr leid und ich hoffe es ist noch früh genug das Sie einen anderen Auftrag zu diesem Termin bekommen können. Sollte sich irgendwann doch bei mir ergeben das ich heiraten werde würde ich gerne auf Sie zurück kommen. Bitte Bestätigen Sie mir die Stornierung. Freundliche Grüße MB

folgende Mail zurück: """Sehr geehrter Herr B, das tut mir Leid, dass die Hochzeit abgesagt wurde. Es bleibt bei dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag, der Termin war für Sie reserviert. Sollte sich kein gleichwertiges Geschäft ergeben, muss ich Ihnen leider den vereinbarten Preis, abzüglich der ersparten Kosten, in Rechnung stellen. Ich melde mich dann nach dem 20.06.2015 erneut."""""

Ich habe daraufhin noch folgendes geantwortet: """Sehr geehrter Herr xxx, dann bitte ich Sie darum mich ca. 2 Wochen vor dem 20.06. zu informieren falls sie keinen anderen Auftrag bekommen sollten. Oder natürlich sobald Sie einen anderen Auftrag annehmen, wenn Sie meinen Auftrag stornieren können. Denn wenn kein Storno erfolgt, dann werde ich ihre Dienste für Fotoaufnahmen an diesem Tage anderweitig in Anspruch nehmen. In diesem Fall bitte ich Sie lediglich alle zusätzlich beauftragten Artikel wie den Hochzeitsbildband zu stornieren. Hoffe natürlich dass Sie anderweitig einen Auftrag bekommen. """"

Auf die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite des Anwaltes wurde ich weder in der Auftragsbestätigung noch beim Gespräch hingewiesen.

Nun will er sofern er keinen anderen Auftrag für diesen Tag erhält mir die Kompletten Kosten von 1040 Euro in Rechnung stellen. Kann ich da irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten um dies zu vermeiden?

Danke schon mal vorab für die Antworten.

Hochzeit, Vertrag, Vertragsrecht, stornieren

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