Schwerbehinderung – die besten Beiträge

Entlastung für pflegende Eltern?

Ich habe eine Sohn mit Autismus und entsprechendem Pflegegrad. Ich liebe ihn über alles, aber zur Zeit ist er einfach nur anstrengend. Ich komme ans Ende meiner Kräfte. Er ist zur Zeit in der Pubertät und die ist bei ihm noch 10 mal schlimmer als sie bei meiner nicht autistischen Tochter war. Jeder Tag ist ein Drahtseilakt. Er braucht und fordert zum Teil selbst sehr engmaschige Begleitung und im nächsten Augenblick ist ihm das alles viel zu viel und er will mehr Selbstständigkeit, etc. Wir haben eine tolle Familienhilfe, die immer wieder gute Tipps hat, wir haben auch einen familienentlastenden Dienst für 2-3h in der Woche. Aber ich merke, dass das nicht wirklich ausreicht, um mich zu entlasten. Die Fh sprach kürzlich schon von einer stationären Unterbringung. Ich will auf keinen Fall, dass mein Sohn in eine Wohngruppe kommt.

Es gibt hier in der näheren Umgebung auch eine Kurzzeitpflege Einrichtung für Kinder. Die nehmen allerdings nur Kinder mit einer körperlichen/geistigen Behinderung auf.

Mein Sohn hat aber keine geistige Behinderung.

Ich drehe langsam echt durch. Ich stehe auch schon auf mehreren Wartelisten für eine Therapie, weil die Pflege echt an meinen Nerven zieht und versteht mich bitte nicht falsch. Ich weiß, dass hier viele Autisten unterwegs sind. Ich liebe meinen Sohn genauso wie er ist und ich gebe ihm auch nicht die Schuld dafür, dass es mir so schlecht geht. Das Problem liegt viel mehr darin, dass es für Autisten, die nicht geistig behindert sind viel zu wenig spezifische Angebote gibt.

Weiß jemand, welche Möglichkeiten zur Entlastung es noch gibt oder ist tatsächlich alles ausgeschöpft?

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Ist das Diskriminierung aufgrund von Schwerbehinderung beim Anmieten einer Wohnung?

Eigentlich habe ich drei Fragen zu diesem Fall.

Eine Freundin hat eine leichte geistige Behinderung. Sie hat einen Mietvertrag unterschrieben. Das Sozialamt hatte vorher die Mietkostenübernahme bestätigt, es schien alles geregelt.

Meine Freundin hatte aber vorher nicht angegeben, dass sie schwerbehindert ist (über 50) und gesetzliche Betreuer hat.

Als die Maklerin nach dem Unterschreiben des Mietvertrags herausgefunden hat, dass die Mieterin schwerbehindert ist und betreut wird, informierte sie meine Freundin darüber, dass sie den Betreuerausweis und die Diagnose zusenden sollte. Meine Freundin hat ihr nichtsahnend beides zukommen lassen.

Einen Tag später bekommt meine Freundin eine E-Mail in der steht, dass der Mietvertrag nicht gültig ist, weil der Betreuer hätte unterschreiben müssen und der Eigentümer keinen neuen Mietvertrag mehr mit ihr eingehen will.

Meine Freundin ist aber trotz der gesetzlichen Betreuung geschäftsfähig und darf selbst Verträge unterschreiben, auch wenn sie eine gesetzliche Betreuung hat, die unterstützend für sie Angelegenheiten erledigen kann. Daher müsste der Mietvertrag gültig sein.

Hätte meine Freundin den Schwerbehindertenausweis vorher zeigen müssen?

Hat ein Vermieter das Recht nach der medizinischen Diagnose des Mieters zu fragen?

Ist das ein Fall von Diskriminierung gegen behinderte Menschen? Kann man rechtlich gegen solche Fälle vorgehen? (Rein theoretisch)

Mietvertrag, Schwerbehinderung

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