Meine Nichte (6) hat eine geistige Behinderung. Wenn ich mit ihr irgendwo hin fahre darf ich dann auf dem Behinderten Parkplatz parken?
8 Antworten
Wenn deine Nichte einen Behindertenausweis hat und darin ein G vermerkt ist, im Rollstuhl sitzt oder sonst wie Gehbehndert ist, könnte sie einen entsprechenden Parkausweis erhalten.
Das passiert auch und für gewöhnlich haben bei Kindern dann die Eltern, Mutter oder Vater diesen blauen Parkausweis. Dieser muss aber vorher erst beantragt werden. Einfach so gibt es den auch nicht.
Parken wäre dann aber auch nur Erlaubt wenn die Person mit im Fahrzeug ist. Du wirst das mit deiner Nichte nicht dürfen. Würdest du das tun wird dein Fahrzeug recht zügig entfernt.
Das der Personengebunden ist ist völlig richtig. Dennoch gibt es auf Antrag bei uns mit entsprechender Begründung Ausnahmen.
Ein früher Nachbar hat einen Sohn mit Körperbehinderung. Er sitzt in einem größeren Rollstuhl und braucht mehr Platz. Er hat so einen Parkausweis für seinen Sohn erhalten. Darf den aber nur nutzen wenn Sohnemann mit im Fahrzeug sitzt.
Die Familie fährt einen VW Caddy bei dem man hinten im Heck den Boden zum raus-- und auffahren senken kann. Jeweils vorne in der Scheibe als auch hinten am Fahrzeug ist dieser Aufkleber mit dem Rollstuhlsymbol zu sehen.
Dennoch gibt es auf Antrag bei uns mit entsprechender Begründung Ausnahmen.
Und was wäre solch eine begründete Ausnahme, die die Personenbindung des Ausweises aufhebt? Und gibt es solch begründete Ausnahmen auch für andere Ausweise, die personengebunden sind z.B. für den Personalausweis?
Das darfst du nicht nicht Fragen. Es muss sie ja geben denn sonst hätte der Vater doch den Ausweis und Aufkleber nicht. Es selbst ist ja gänzlich ohne Beeinträchtigung. Ich kann da aber auch gerne mal Fragen.. . .
Das darfst du nicht nicht Fragen.
Du hast das mit der Ausnahme aber behauptet. Daher war ich davon ausgegangen du wüsstest wovon du sprichst.
Ich kann da aber auch gerne mal Fragen.. . .
Ja, tu das bitte. Mir ist eine solche Ausnahmeregelung nämlich gänzlich unbekannt.
Wenn deine Nichte einen entsprechenden blauen Behindertenparkausweis hat, dann ja.
Wenn dieser Ausweis nicht vorliegt, dann auf keinen Fall.
Dafür müsste mindestens das Merkzeichen G vorliegen und der Parkausweis muss für Angehörige gelten. Kenne solche Fälle.
Das G steht für Gehbehinderung. Beim zuständigen Versorgungsamt muss das explizit mit beantragt werden. Zb zusammen mit dem GdB (Grad der Behinderung).
Wenn sie AG im Behindertenausweis eingetragen hat und sich nicht ohne Hilfsmittel bewegen kann. Das können Rollator und natürlich der Rollstuhl sein.
Sie muss aber auch den blauen Parkausweiß in ihrem Namen haben den du dann auslegen musst
Nein. Das darfst du nur wenn ein G im Behindertenausweis steht
Oder Bl. Und wenn man dann den Parkausweis beantragt hat, der Behindertenausweis alleine reicht nicht.
Nein. Der Parkausweis gehört IMMER der behinderten Person, da er genauso personengebunden ist wie der Personalausweis.
Das gilt auch für minderjährige Menschen, die aufgrund ihres Alters selber nur Beifahrer sein können.