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Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis - Probleme mit Feld 22 beim TÜV?

Guten Tag,

.ein Auto ist letztens durch den TÜV gefallen, da die Rad-Reifen-Kombination nicht zulässig sei. Dies hat mich sehr überrascht, da die Felgen beim Kauf des Fahrzeugs (Dezember 2006) dabei waren und auch vom Hersteller sind.

Ich konnte inzwischen rausfinden, dass das Problem zu sein scheint, dass im Fahrzeugschein die Winterreifen eingetragen sind, welche eine andere Größe haben als die Sommerreifen.

Im Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis sind die montierten Sommerreifen in Feld 22 genannt, jedoch steht unten "Es wird bescheinigt, dass die vorstehenden Fahzeugbeschreibung den vorgaben entsprechen und das Fahrzeug - mit Ausnahme der unter Feld 22 genannten Abweichungen den Vorschriften entspricht."

Somit hätte ich ja einen Nachweis, dass die Rad-Reifen-Kombination eigentlich bei dem Auto bekannt ist, jedoch habe ich keinen separaten Nachweis, dass diese Ausnahmen genehmigt sind. Benötige ich so einen Nachweis überhaupt? Ich habe nun etwas Bedenken, dass dann eventuell auch andere Punkte der Ausnahme (z.B. Dachreling) zu Problemen führen könnten, obwohl das Auto mit Winterreifen seit mehr als 17 Jahren regelmäßig über den TÜV gekommen ist.

Ich war vor Ort auch bei einem Händler der Automarke, um nachzufragen, ob diese irgendeinen Nachweis ausstellen könnten, dass die Reifen/Felgen für dieses Auto prinzipiell möglich sind, jedoch wusste der Mitarbeiter leider auch nicht richtig, wie er mir helfen könnte.

Kann mir hier eventuell jemand weiterhelfen?

Kann ich mit dem Gutachten zur Betriebserlaubnis problemlos zum TÜV gehen und somit nachweisen, dass die Reifen zum Auto gehören und passen? Oder muss ich sie bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eintragen lassen? Oder muss ich da ganz anders vorgehen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Auto, Reifen, Felgen, TÜV, Zulassungsstelle

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