Rechtslage – die besten Beiträge

Bahn erstattet nicht was tun?

**Ich bin auch über nachträgliche Antworten sehr Dankbar um mir verschiedene Meinungen einholen zu können**

Hallo,

ich bin am 03.09.2023 um 23:59 Uhr mit dem Taxi von Leipzig Hbf nach Chemnitz Hbf gefahren.

Grund:

zwischen Leipzig Hbf und Leipzig-Liebertwolkwitz bestand Schienenersatzverkehr (Linie RE6, Mitteldeutschen Regiobahn). Der Busfahrer weigerte sich alle stehende Fahrgäste zu befördern, ich war also gezwungen auszusteigen und dort zu bleiben. Es handelte sich um die letzte Fahrt an diesem Tag. Eine Ankunft in Liebertwolkwitz um den Zug zu erreichen konnte laut Taxifahrer nicht gewährleistet werden, daher die Durchfahrt bis Chemnitz Hbf. Ich habe vor bevor ich die Fahrt mit dem Taxi angetreten habe bei der Mitteldeutschen Regiobahn angerufen um sicherzustellen, dass diese Kosten erstattet werden. Dies wurde mir telefonisch bestätigt, die dadurch entstandenen Kosten werden erstattet.

Die Kosten beliefen sich auf 125€ für zwei Personen. Also insgesamt 250€. Ich habe am 04.09.2023 den Antrag eingereicht, dieser wurde, wie bei der anderen mitfahrenden Person, abgelehnt.

Extern habe ich erfahren, dass Anträge für Fahrgastrechte und Erstattungsanträge bei der MRB bei der Erstbeantragung immer abgelehnt werden um Kosten zu sparen. Erst bei Widerspruch oder einem zweiten Antrag werde dieser wirklich erst bearbeitet. Dies würde auch erklären, warum wir beide die selbe E-Mail bekommen haben.

Selbstverständlich haben wir beide Widerspruch eingelegt. Wir haben dann beide erfahren, dass der Antrag nicht für die Inanspruchnahme eines Fahrgastrechtes, sondern über die Beschwerdeabteilung (?) bearbeitet wurde. Außerdem haben wir erfahren, dass wir das falsche Formular von den Mitarbeitern bekommen haben. Nach einem Monat haben wir beide eine Rückmeldung bekommen.

Die Antwort auf seinen Widerspruch:

„Da es schwierig ist die beschriebene Situation zu rekonstruieren, haben wir beschlossen Ihnen die Kosten zu erstatten, welche Ihnen bei einem Ausfall gemäß Fahrgastrechten zusteht.

"Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, können Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Die Kosten werden bis maximal 120 Euro erstattet"

Die Überweisung der 120,00 Euro erfolgt innerhalb der nächsten 14 Tage auf das von Ihnen angegebene Konto.“

Und die Antwort auf meinen:

„Wir bedauern, dass wir Ihren Erwartungen an unsere Antwort nicht entsprechen konnten.

 Um es gleich an den Anfang zu stellen, sie haben einen Fahrgastrechteantrag unter der Vorgangsnummer XXX eingereicht. Dieser wird von einer anderen Fachabteilung bearbeitet, weshalb Sie von dieser eine separate Antwort erhalten.

 Wir können uns an dieser Stelle nur dafür entschuldigen, dass Ihr Reiseverlauf nicht wie geplant verlaufen ist. Seien Sie versichert, dass wir alle Hinweise und Anregungen in der Nachbereitung eingehend Auswerten werden. Nur so ist es uns möglich, den Erwartungen unserer Fahrgäste künftig in vergleichbaren Situationen entsprechen zu können.

 Wir hoffen, dass Sie uns die Möglichkeit einräumen, Sie in Zukunft positiv von unserer Dienstleistung überzeugen zu können und wünschen Ihnen eine angenehme Woche.“

Eine Antwort habe ich einen halben Monat später immer noch nicht erhalten. Habe mich mit der MRB in Kontakt gesetzt und das ganze nochmal gemacht.

Nun die Rückmeldung:

“Wir haben Ihr Anliegen geprüft. Gemäß den Fahrgastrechten steht Ihnen aufgrund der Nutzung des Deutschland-Tickets ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50€ zu. Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß unserer Richtlinien Entschädigungszahlungen unter 4€ in der Regel nicht ausgeführt werden.

Wir sind uns bewusst, dass unsere Antwort möglicherweise nicht Ihren Erwartungen entspricht Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass als öffentlich bestellter Nahverkehrsanbieter wir verpflichtet sind, die gesetzlichen Fahrgastrechte einheitlich und unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung aller Fahrgäste anzuwenden. Selbst wenn wir in bestimmten Fällen eine andere Sichtweise vertreten, können wir dennoch nicht von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Als Ausgleich für die entstandenen Unannehmlichkeiten bieten wir Ihnen gerne einen Gutschein für die MRB an. Wir würden uns über Ihr Einverständnis freuen, diesen Gutschein als Kompensation zu akzeptieren. Sobald Sie uns Ihre Zustimmung mitteilen, werden wir die Versendung veranlassen.“

Was soll ich jetzt machen? Ja, es sind nur 125€, für mich als Auszubildender ist das aber eine Menge Geld. Das ganze frustriert mich sehr. Das kuriose:

Wir wollten den selben Zug nehmen, nahmen das selbe Taxi, hatten dasselbe Ticket und haben anfangs beide den selben Antrag eingereicht. Wie kann das sein?

Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Bahn, Erstattung, Rechtslage, Zug, Fahrgastrechte

Pflichtfeuerwehr? Einge Fragen?

Ich finde Feuerwehren sehr wichtig gut. ich finde es schlimm das einige Gemeinden ihren Feuerwehrleuten eher mit Zwang drohen als sie gut zu behandeln.

In dieser Frage behandele ich den Gedanken wie Gemeinden, sprich Bürgermeister und Co. sich das denken, bzw praktisch umsetzen wollen.

Ich denke nicht das eine Person die absolut nicht in der Feuerwehr sein möchte und sich dem nur beugt weil sie die Bussgelder nicht zahlen als zuverlässig einzustufen ist!?

Ich habe ein paar Dinge zu dem Thema gelesen und dachte daran, das ich schon beobachtet habe wie Leute von der freiwilligen Feuerwehr den Einsatz einfach abgeleht haben, bzw. auf nicht ereichbar waren. Zitat: "Langweilig, interessiert mich nicht!" Eine Person die nicht bei der Feuerwehr sein möchte könnte doch einfach dieses Schlupfloch nutzen?

Laut Gesetz kann geht Eigenschutz immer vor. Man kann also niemanden zwingen sich einem brennenden Haus oder Auto zu nähren. Man kann also auch niemanden zwingen sich bei Sturm zwischen Bäume zu stellen oder etwas dort zu tun, wenn die Bäume schon halbt umgefallen sind. Wie kann das Funktionieren? Klar es gibt noch andere tätigkeiten wie ausgelaufenes Öl aber der Mittelpunkt der Feuerwehr ist doch eigentlich der Brandschutz!?

Laut einem Bekannten von mir, der Feuerwehrmann ist, müssen Feuerwehranwärter diverse Prüfungen bestehen. Was passiert wenn man sich einfach dumm stellt und nicht besteht? Was passiert wenn man bei Sporttest einfach total übermüdet erscheint oder Drogen genommen hat?

Funktioniert das wirlich?

Ich meine klar, es gibt Bußgelder und wenn man diese nicht bezahlt, muss man ins Gefängnis. Also kann sich jemand mit viel Geld einfach "rauskaufen"?

Außerdem, mein Bekannter sagt in seiner freiwilligen Feuerwehr gibt es einen starken zusammenhalt. Wie soll sowas zustande kommen mit Menschen die garnicht dort sein möchten oder jede Sekunde im Dienst sichtlich verärgert sind dort sein zu müssen?

Rechtsanwalt, Feuerwehr, Brandschutz, Jugendfeuerwehr, Ehrenamt, FeuerwehrAuto, Rechtslage, Feuerwehreinsatz, Bürgermeister

Hund gefährlich und ist nicht meiner?

Hallo ihr lieben,

ich wohne NOCH in einer Wohnung eines Häftlings (sind nh wg, nur noch zu zweit nun, mein einziger mitbewohner ist der den die wg gehört und der sitzt jetzt seit März im knast). Wohne seit 2 Jahren hier und der Grund für seinen haft antritt kenne ich erst seit letzten Jahr August, bin seitdem auf Wohnungs suche..

Er hatte niemanden gefunden, der in der haft Zeit auf seinen großen Hund aufpasst, also musste ich mich drum kümmern. Erster Monat war er bei einer Freundin von ihm.

Sie wurde durchs laut werden gegenüber dem Hund gebissen, somit musste ich de Hund zu mir holen.

Seit nem halbe Jahr jetzt, war der Hund und ich ein gutes Team.

Mittlerweile hört er kaum bis gar nicht mehr, ohne kennbaren Grund... Heute wollte er mich beißen, da er das erste mal ans Katzenfutter meiner Katzen ging und hat das Futter der Katze mit dem Kater zusammen gefuttert.

Ich hab laut geh ab gerufen paar mal und dann wollte er mich angreifen weil ich das erste mal ordentlich laut geworden bin.

Angeknurrt, Zähne gefletscht, mit 2 schnellen Schritten auf mich zu.

Besitzer(Mitbewohner der in haft sitzt) des Hundes weiß, wenn ich mit ihm nicht mehr klar komme oder mich beißt/beißen will, muss er weg.

(ich hab eigentlich angst vor großen Hunden und hatte nie nen hund)

Er ist damit ungern einverstanden.

Darf ich den Hund in der Situation weg geben? Könnte er mich anklagen? (gibt niemanden der mit dem klar kommt im Freundeskreis)

Hab Angst, wenn er wieder aus der Haft kommt, ich eines Tages nachhause komme und meine Katzen hat er verkauft oder freigelassen, aus Rache weil ich den Hund weg gab..

Geld für nen sitter habe wir übrigens nicht.

Rechtsanwalt, Recht, Tierheim, Tierhaltung, Tierschutz, Hunderasse, Hundeerziehung, Anklage, beißen, Hundehaltung, Rechtslage

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rechtslage