Sonderkündigung Internet-Vertrag Umzug?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo UpdateDotExe,

der bestehende Vertrag kann mit einem Sonderkündigungsrecht aufgehoben werden, wenn nach einem Umzug die vereinbarte Leistung an Ihrer neuen Wohnadresse nicht angeboten wird. In diesem Fall gilt seit 1. Dezember 2021 die Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

Als Nachweis wird meist folgendes benötigt:

  • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts.
  • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.
  • oder Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz.

Liebe Grüße

Sven W.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom
UpdateDotExe 
Fragesteller
 08.11.2023, 08:06

Ist die Aufzählung eine ODER-Aufzählung oder UND?

Vielen Dank erstmal!

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UpdateDotExe 
Fragesteller
 08.11.2023, 20:38
@Telekomhilft

Achso, also reicht es beispielsweise nur den Mietvertrag einzureichen, wenn man keine Meldebescheinigung hat? Danke!

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Vermutlich wird man eine amtliche Meldebescheinigung verlangen. Ein Mietvertrag sagt ja noch nichts darueber aus, ob man auch tatsaechlich dort wohnt.

Steht online auf der Homepage des Anbieters. Ein Mietvertrag sollte definitiv als Nachweis übersendet werden. Wenn du online nicht fündig wirst, dann beim Kundendienst anrufen.

UpdateDotExe 
Fragesteller
 08.11.2023, 20:38

Hatte da bei Vodafone keine Details gefunden.

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