Rechtschreibung – die besten Beiträge

Verwendung von Imperfecto und Indefinido im Spanischen?

Liebe Sprachbegeisterte unter euch,

versteht ihr den Unterschied in der Verwendung dieser beiden Vergangenheitstempora im Spanischen? Ich hab nämlich nächste Woche ein geschichtliches Referat im Spanischunterricht und steh grad echt auf dem Schlauch.

Da ich in Latein recht gut bin, vergleich ich die zwei Zeiten immer gern mit Imperfekt (imperfecto) und Perfekt (indefinido). Irgendwie scheint mir das aber doch teils falsch zu sein.

Ich hab mich bisher immer nach folgenden drei Maßgaben gerichtet:

-Vorgang oder Beschreibung? Z.B. "la dictadura era el tiempo más oscuro de la historia argentina y el Estado era economicamente y socialmente débil" und "la dictadura mató a miles de subversivos".

-Bei saber und conocer gibts nen Bedeutungswandel zwischen den Zeiten. Außerdem natürlich Signalwörter.

-Steht im Satz, um dessen Tempusprofil es geht, ein Anfangs- und/oder Endpunkt. Wenn mindestens eins von beiden dabeisteht, indefinido.

Vor allem mein erstes Kriterium scheint mich grad im Stich zu lassen. Z.B. hab ich auf der spanischen Wikipedia ständig Beschreibungen im indefinido gefunden, insbesondere mit dem Verb ser. Außerdem können die Kriterien ja kollidieren: La economía fue/era débil durante los años de la dictadura.

Kann mir von euch jemand Tipps geben, wie es nun richtig funktioniert, im Internet find ich eigentlich auch keine hilfreichen Tipps mehr, die ich nicht schon x-Mal gelesen hätte.

Vielen lieben Dank und noch einen schönen Sonntag!

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Bewerbungsschreiben verbesserung?

Könnt ihr mir vielleicht verbesserungsvorschläge geben?

Bewerbung für eine Ausbildung zur Notfallsanitäterin

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Broschüre Ihrer Ausbildungskampagne „Retter werden!" hat mich direkt angesprochen und in mir den Wunsch geweckt, bei Ihnen eine interessante und spannende Ausbildung zur Notfallsanitäterin anzutreten.

Im Juli dieses Jahres habe ich mit sehr gutem Erfolg meinen Realschulabschluss erworben. Besondere Freude haben mir die Fächer Chemie, Sport, Geschichte und Biologie bereitet.

Erste Einblicke in das Gesundheitswesen habe ich im Juli 2022 anhand eines Schülerpraktikums in einer Einrichtung für Pflegebedürftige sammeln dürfen, welches in mir bereits ein großes Interesse an einem medizinischen Beruf geweckt hatte.

Ich bin ein hilfsbereiter, verantwortungsvoller, kontaktfreudiger und körperlich belastbarer Mensch.

In meiner Freizeit treffe ich mich gern mit Freunden, lese Bücher und spiele Volleyball, da es mir sehr wichtig ist den Teamgeist zu pflegen.

Mein Interesse zu medizinischen Themen sowie meiner schnellen Auffassungsgabe und meiner Motivation sind Stärken, die ich gern in die Ausbildung zur Notfallsanitäterin einbringen möchte. Ich sehe mich als sehr passend in einem anspruchsvollen, abwechslungsreichen und körperlich aktiven Beruf, der mich immer wieder vor neue Herausforderungen stellt.

Über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen.

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Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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