Meinung des Tages: Was haltet Ihr vom Genderverbot in Bayern?

Nachtrag: Hierüber habt Ihr in den letzten Tagen mitunter am meisten diskutiert: Das Genderverbot in Bayern. Weitere Einblicke, Infos und Hintergründe hat Euch Hakim deshalb in einem Artikel zusammengestellt - auch sind einige von Euren Antworten darin zitiert. Du bist neugierig? Hier geht's direkt zum Artikel!

Wir wünschen Euch frohe Ostern!

In bayerischen Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Nutzung von Sonderzeichen wie Gendersternchen künftig verboten. Die Reaktionen hierzu fielen unterschiedlich aus...

Verbot von Gendersternchen im offiziellen Schriftverkehr

Da die bayerische Staatsregierung fortan keine "ideologiegetriebene" Sprache mehr im dienstlichen und öffentlichen Schriftverkehr möchte, wird ab 01. April die Verwendung von Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung verboten. Das bedeutet expizit, dass Gendersternchen (z.B. "Bürger*innen"), Binnenmajuskel ("LehrerInnen") oder Doppelpunkt ("Arbeiter:innen") künftig unzulässig sind.

Für Staatskanzleichef Florian Herrmann sei es wichtig, in offiziellen Schreiben auf Sprachmuster zurückzugreifen, die "klar und verständlich" seien. Das Verbot gilt für Verwaltung, Schulen und Hochschulen und umfasst offizielle Schreiben, Internetseiten von öffentlichen Einrichtungen, Elternbriefe oder Schulbücher und beschränkt sich auf den Schriftverkehr. Die mündliche Kommunikation ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Ziel sei es, eine einheitliche und klare Regel für den gesamten Staatsbereich aufzustellen.

Obgleich Schülern bei der Nutzung von Gendersternchen in Schularbeiten keine Konsequenzen hinsichtlich der Bewertung drohen, sollen Lehrer diese Schreibweise als "nicht korrekt" anstreichen. Für alle Lehrer bzw. Beamten gilt die Pflicht, sich an die Geschäftsordnung sowie die festgelegten Regeln zu halten. Bei Missachtung, z.B. wenn eine Lehrkraft im schulischen Kontext ebenfalls auf Gendersternchen zurückgreift, können beamtenrechtliche Konsequenzen drohen. Allerdings möchte das Kultusministerium bei möglichen Verstößen zunächst auf Dialog und weniger auf Strafe setzen.

Angesichts der förderalen Struktur und Bildungspolitik Deutschlands gibt es in dieser Hinsicht keine einheitlichen Regeln, die das gesamte Land betreffen.

Gendersprache mit "stark exkludierender Wirkung"?

Für den CSU-Politiker und Staatskanzleichef Florian Herrmann gehe es darum, "die Diskursräume in einer liberalen offenen Gesellschaft tatsächlich offenzuhalten und nicht weiter zu verdrängen". Für ihn hätte die ideologisch aufgeladene Sprache eine "stark exkludierende Wirkung", vor allem, da Teile der Bevölkerung diese ihm zufolge mit "großem missionarischen Eifer" und großem "moralische[n] Druck" proklamieren würden.

Ferner verwies er darauf, dass das Genderverbot auch den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung entsprechen würde. Innenminister Joachim Herrman (CSU) möchte, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bayern in Zukunft so formuliert werden, "dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen". Hierfür wären u.a. Paarformeln wie "Schülerinnen und Schüler" denkbar.

Erste Reaktionen auf das Verbot

Für die AfD-Landtagsfraktion würde mit dem Verbot eines ihrer zentralen Vorhaben umgesetzt. Die Fraktion bezeichnete das Gendern als eine "Linksgrüne, genderideologische Schreib- und Sprechvorgabe", die am Ende des Tages einer Bevormundung der Bürger gleichkäme. SPD-Bildungsexpertin Nicole Bäumer hingegen ist der Meinung, dass Menschen nach ihrem persönlichen Geschmack schreiben und sprechen dürfen sollten. Sie sagte, dass CSU und Freie Wähler lieber Maßnahmen gegen den Lehrermangel ergreifen sollten, anstatt "die Lehrkräfte mit populistischen Scheindebatten [...] zu gängeln".

Kritik gab es auch von der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die sich bewusst für eine "vielfaltssensible Sprache" entschieden hätte, um - da Sprache Denkmuster prägt und Stereotype aufbrechen kann - ausnahmslos alle Menschen anzusprechen.

Der Deutsche Lehrerverband spricht sich klar für das Verbot aus. Verbandspräsident Stefan Düll betonte, dass es im gesamten amtlichen Sprachgebrauch stets darum gehe, deutlich zu machen, dass alle Menschen und nicht nur bestimmte Gruppen angesprochen seien. Ihm zufolge gebe es auch respektvolle und gendersensible Formulierungen, die ohne besondere Hervorhebung auskämen. Für ihn könnten Gendersternchen ebenfalls "ausgrenzend verstanden werden".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Genderverbot in Bayern?
  • Was haltet Ihr von der Aussage, dass Gendersprache "ideologiegetrieben" sei?
  • Wie bewertet Ihr die Ernsthaftigkeit des Verbots seitens der CSU?
  • Welche sprachliche Lösung wäre Eurer Meinung nach für den öffentlichen Bereich angebracht?
  • Inwieweit sollte der Staat individuelle Sprachgewohnheiten regulieren dürfen?

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/gendern-sternchen-verbot-sprache-bayern-1.6468805

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-beschliesst-verbot-von-gendersprache,U7T9VzC

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-genderverbot-reaktionen-1.6471197

Bild zu Frage
Ich finde die Entscheidung gut, da... 75%
Ich kritisiere das Verbot, weil... 20%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 5%
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Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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Wie schlimm ist es, wenn man andere auf ihre schlechte Rechtschreibung aufmerksam macht?

Zunächst mal vor weg: Ich bin auch nicht fehlerfrei, das weiß ich. Ich mache sicher auch ab und zu Fehler. Und ich rege mich auch niemals auf, wenn jemand auch mal ab und zu (Flüchtigkeits-)Fehler macht.

Aber gerade wenn man hier im Internet, auf GF oder Facebook, so liest, bekommt man ja schon den Eindruck, dass die Rechtschreibung komplett abgeschafft wurde. Nicht nur dass "dass - das" oder "seit -seid" nicht unterschieden werden. Auch Satzzeichen scheinen total nebensächlich zu sein. Und ansonsten ist es einigen echt egal, wie schlecht sie schreiben. Das nervt mich total.

Jetzt habe ich auf Facebook eine regionale Gruppe abonniert. Dort geht es um aktuelle Wettervorhersagen, Wetterbilder, Wetterlagen und Berichterstattung bei besonderen Ereignissen, wie Stürme usw. Das ist eigentlich eine nette Seite mit interessanten Bildern, die wahrscheinlich von ein paar jüngeren Leuten betrieben wird. Aber in Deutsch müssen die eine 5 gehabt haben. In jedem Satz sind mindestens 3 Fehler. Selbst Groß und Klein-Schreibung findet total willkürlich statt.

Ich finde das irgendwie schlimm. Denn ich bin einfach der Meinung, wenn man etwas öffentlich schreibt, dann sollte das zumindest weitestgehend richtig geschrieben sein. Oder nicht? Ich hatte zwar mal überlegt, ob ich die mal vorsichtig darauf hinweise, dass sie ihre Texte vor Veröffentlichung vielleicht doch mal eben durch Word oder so überprüfen lassen sollten. Aber dann denke ich, dann fühlen die sich nur auf den Schlips getreten.

Bin ich zu überempfindlich, wenn ich jetzt aus dieser Gruppe wieder austrete, "nur" wegen der miesen Rechtschreibung?

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